Darf das Jobcenter das wirklich?

11 Antworten

Einem Auszubildenden steht grundsätzlich kein ALG-II mehr zu. Erst müssen andere vorrangige Leistungen beantragt werden.

Sie muß vorrangig Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Arbeitsagentur beantragen - nur wenn die BAB das Existenzminimum nicht sichern sollte, kann zusätzlich ALG-II als Aufstockung beantragt werden.

Daher sollte sie umgehend BAB beantragen.


ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 14:13

Du hast mich falsch verstanden.

Sobald das Geld läuft wird sie keine Hilfe mehr benötigen.

Es geht lediglich um diesen Monat in dem sie ja dann kein Geld hat, weil eventuell am 31.10. ein Geldzugang da ist.

Was soll sie denn dann einen Monat machen? Ist ja logisch, dass der Arbeitgeber erst nach einem Monat bezahlt. Verstehst du jetzt was ich meine?

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Sie müsste Widerspruch einlegen können, dafür bräuchte sie den Nachweis wann genau ihr Gehalt überwiesen wird. Ist es erst am Ende des Monats oder gar erst am Anfang des Folgemonats, hat sie ja bis dahin nach wie vor Bedarf.

Wenn jemand arbeitslos wird, und am Ende des Monats Gehalt bekommt, zb 31.8 dann würde diese Person für den September auch kein Geld bekommen, sondern erst ab dem 1.10. Andersrum müsste das also auch funktionieren.

Ich an ihrer Stelle würde Einspruch einlegen, am besten bei dem Teamleiter und nicht dem Sachbearbeiter.

Alternativ könnte sie auch beim Bürgeramt Mietzuschuss beantragen.


Nicollin  31.08.2019, 01:40

Gerade mal recherchiert und wenn sie noch im selben Monat ihr Gehalt bekommt, dann müsste sie einen Kredit beim Jobcenter aufnehmen. Kommt das Geld erst im nächsten Monat, müssten die diesen Monat noch bezahlen.

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ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 03:37
@Nicollin

Ja das denk ich mir, aber bei einer so großen Firma wird das nichts mit ein paar Tagen später überweisen. ^^

Möchtest du dir vllt mal meine Theorie in meinen anderen Kommentaren durchlesen? Will es nicht nochmal schreiben. ^^

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So ganz korrekt ist es nicht, denn Einkommen darf erst nach dem Zufluss ( Zuflussprinzip ) auf den ALG - 2 Bedarf angerechnet werden, nur halten sich die meisten Jobcenter nicht daran und stellen vorsorglich die Leistungen vorher schon ein, um so eine Überzahlung zu vermeiden.

Sie müsste also einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung beantragen und dieses muss sie dann in monatlichen Raten zumindest teilweise zurückzahlen, sollte die erste Vergütung noch im Oktober aufs Konto kommen, würde sie es erst im November bekommen müsste nichts zurückgezahlt werden.

Bei der Rückzahlung käme es dann auf ihren ALG - 2 Bedarf für Oktober an bzw.das was sie für diesen Monat bekommen würde und was sie an Brutto und Netto verdienen und ggf.an sonstigen Einkommen ( z.B. Kindergeld, BAB ) bekommen würde.

Es würde dann das anrechenbare Gesamteinkommen unter Berücksichtigung zustehender Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll mit ihrem Bedarf bzw.Leistungen für Oktober verglichen.

Sie müsste dann das anrechenbare Einkommen bzw.max.das was sie für Oktober bekommen würde zurückzahlen.


ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 14:07

Ja das hört sich in der Theorie immer nich logisch an, aber in der Praxis immer noch ein Witz. ^^

Trotzdem danke für die Antwort. :)

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isomatte  31.08.2019, 16:51
@ismiregal7777

Warum ein Witz ?

Man kann eben mit den erlassenen Gesetzen und Bestimmungen nicht jedem gerecht werden und dann hat man die berühmte A ... Karte gezogen.

Würde das Einkommen erst im Folgemonat auf ihr Konto kommen, dann läge selbst bei einem ganzen Monat Arbeit noch Bedürftigkeit vor und ihr stünde trotzdem volles ALG - 2 ohne Rückforderung für diesen Monat zu, da kein Einkommen im Monat der Beschäftigungsaufnahme ( Zuflussprinzip ) auf dem Konto eingegangen wäre.

Im Gegenzug würde man bei schlauem vorgehen bei erneuter Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG - 1 und eigenes verschulden der Arbeitslosigkeit mit Eingang des Lohns zum Ende des Monats bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen volles ALG - 2 erhalten.

Wenn man also mal angenommen ab 1.eines Monats wieder arbeitslos wäre und seinen letzten Lohn Ende des Monats aufs Konto bekäme, dann dürfte man seinen Antrag auf ALG - 2 nur nicht im Monat des Geldzuflusses auf dem Konto stellen, denn dieser Antrag würde dann rückwirkend ab 1.des Antragsmonats gelten und das Einkommen würde dementsprechend angerechnet.

Stellt man den Antrag aber erst im Folgemonat und man erfüllt die weiteren Voraussetzungen, dann stünde einem für diesen Monat volles ALG - 2 zu, obwohl ja der letzte Lohn zum bestreiten des Unterhalts für den Folgemonat gedacht wäre.

So hätte man dann seinen letzen Lohn ( da dieser dann als Vermögen gelten würde und bis zum Schonvermögen nicht angerechnet werden darf ) + sein volles ALG - 2 für diesen Monat zur Verfügung.

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ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 17:03
@isomatte

Ja wie oft noch.

Mir ist bewusst woran das liegt, aber macht in der Praxis deswegen nicht mehr Sinn

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ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 17:11
@isomatte

es wird halt mit zweierlei Maß gemessen.

Wenn das Geld vom Amt ein paar Tage eher kommt, dann ist das natürlich für den kommenden Monat, aber wenn du dein Geld ein paar Tage eher kommt, dann ist das natürlich für den selben Monat.

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isomatte  31.08.2019, 17:24
@ismiregal7777

Das es hier nicht nach Sinn machen geht habe ich dir ja erklärt, nur weil du / ihr Schulden habt, wird das Jobcenter sich ganz sicher nicht mit Teilzeit zufrieden geben, wenn auch Vollzeit möglich wäre.

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ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 17:44
@isomatte

Ich hab erstens damit gar nichts am Hut und zweitens was redest du da von Schulden? Teilzeit? Vollzeit?

Was redest du da?

Keine Ahnung welche Frage du gelesen hast, aber meine anscheinend nicht.

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isomatte  31.08.2019, 18:03
@ismiregal7777

Sorry, habe ich tatsächlich mit einer Frage eines anderen FS - lers verwechselt, da ist nämlich auch öfter ,, macht keinen Sinn " gefallen und deshalb habe ich da gar nicht weiter nachgelesen !

Nochmals sorry

Ändert dennoch nichts daran, wenn du weißt woran es liegt, dann ist doch alles klar und ob das für dich einen Sinn ergibt oder nicht, wird zumindest das Jobcenter nicht interessieren, die haben die SGB - ll Regelungen auch nicht gemacht.

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isomatte  31.08.2019, 18:04
@ismiregal7777

Ich auch, es ist wie es ist, daran wirst auch du nichts ändern, auch wenn du keinen Sinn darin siehst.

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ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 18:07
@isomatte

Wollte ja nur fragen ob das rechtens ist und hab halt dann meine Meinung dazu abgegeben.

Und klar ist das Jobcenter für die Gesetze nicht zuständig.

Trotzdem heftig wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Gehts um die, dann zählt es noch in diesen Monat rein. Wenns um jemanden geht der das Geld bezieht ist es andersrum. ^^

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isomatte  31.08.2019, 18:25
@ismiregal7777

Das glaube ich kaum, auch die müssen sich an Recht und Gesetz halten und können nicht machen was sie wollen.

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ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 21:52
@isomatte

Dann ist es ja doch nicht rechtens. 🤷🏻‍♂️

Du kriegst dein Geld vom Amt immer vorm ersten und das ist für den kommenden Monat.

Sie kriegt aber ihr Gehalt auch für den kommenden Monat vorm ersten, aber da heißt es dann komischerweise, dass diesen Monat ein Geldzugang da war und sie es deshalb zurückzahlen muss oder wie in ihrem Fall gar nicht erst bekommen hat.

Verstehst du was ich meine?

Ich versteh den Gedankengang auch nicht, aber scheint halt so zu sein.

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isomatte  01.09.2019, 02:05
@ismiregal7777

Warum es die meisten Jobcenter so machen habe ich dir ja erklärt, deshalb besteht ja dann die Möglichkeit dieses zinslose Darlehen zur Überbrückung zu beantragen.

Nein ich verstehe dich nicht !

Es ist zwar korrekt, dass in beiden Fällen Gelder am Ende des Monats gezahlt würden, du darfst aber nicht verwechseln das ALG - 2 in Voraus für den Folgemonat gezahlt wird und das Einkommen rückwirkend für den Monat, genauso wie es beim ALG - 1 auch der Fall ist, dieses Geld ist also dann nicht für den Folgemonat gedacht.

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Wen sie das wirklich zu dem Zeitpunkt bekommt muss sie davon alg 2 zurückzahlen aber bis zum zahltag steht ihr hartz 4 zu! Sie sollte Einfach ein Antrag auf Überbrückungsgeld stellen!

Die Erklärung ist schwachsinnig vom amt da hat jemand mal wieder nicht aufgepasst alg2 wird im voraus gezahlt der lohn im nachhinein Also steht einem für den 1 monat also noch alg 2 zu!

Sie Soll in den Widerspruch gehen den die Begründung ist Rechtswidrig am besten ist sie schaut sich mal den Artikel an auf den sich da samt beruft und 5 -10 davor oder dahinter findet sie einen guten wiederspruchsgrund

Natürlich ist das rechtens, ab dem 1.10. hat sie ja keinen Anspruch mehr.


ismiregal7777 
Fragesteller
 31.08.2019, 01:35

Ja ich raff es trotzdem nicht.

Ja sie hat ab 1.10. einen Job und theoretisch keinen Anspruch mehr, aber in der Praxis hat sie ja erst im November ihr erstes Gehalt und davon soll sie jetzt die Oktober und November Miete zahlen und davon leben? Logischerweise geht das mit einem Ausbildungsgehalt nicht.

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