Darf busfahrer mich nicht mitnehmen

8 Antworten

Wenn morgen Tatsächlich der gleiche Busfahrer da ist, entschuldige Dich(der klügere gibt nach) und erkläre deinen Stress. Sollte er dich nicht mitnehmen wollen, drohe ihn mit einer Beschwerde bei seinem Arbeitgeber. Das musst du oder deine Eltern auch machen, sollt er dich stehen lassen! Frage ihn, ob was gefunden wurde. Halte Dir die Daumen!

der muss dich mitnehmen !

Ickip71  30.08.2012, 21:07

ist schließlich eine öffentliche Dienstleistung :), so ein Bus.

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Ballaburger  30.08.2012, 21:15
@Ickip71

Nur so lange sich die Fahrgäste zu benehmen wissen (Ruhestörer und Randalierer sind davon ausgenommen)

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Sollte deine Version des Tathergangs so zutreffend sein hat der Fahrer sicher auch nicht ganz richtig gehandelt. Tatsache ist das der Busfahrer (unter bestimmten Vorraussetzungen) jeden von der Beförderung ausschließen kann. In deinem Fall denke ich das ein nettes, klärendes Wort alle "Mißverständnisse" beseitigen kann.

Der Fahrer will auch nur euch sicher von A nach B bringen und das ist auch seine Pflicht - Sicher...

Mach dir mal kein Kopf :D Er hat gar nicht zu bestimmen wer mitfährt und wer nicht solange man einen gültigen Fahrschein hat. Steig morgen einfach hinten ein. Wenn er dich nicht mitnehmen sollte dann frag nach seiner Dienstnummer oder was auch immer und beschwer dich über ihn.

archilles66  03.09.2012, 09:39
Er hat gar nicht zu bestimmen wer mitfährt und wer nicht

na wer denn dann ???

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Er muss Dich mitnehmen :D Er ist dafür verpflichtet Dich mitzunehmen..

Er kann aus Sicherheitsgründen jemanden nicht mitnehmen bzw rauswerfen wenn die Person die Mitfahrer oder den Busfahrer direkt gefährdet..

archilles66  03.09.2012, 09:39

es gibt mehr Gründe das ein Busfahrer einen Fahrgast die Beförderung verweigern kann...

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GvFalk  30.09.2012, 03:44

Er muss Dich mitnehmen :D Er ist dafür verpflichtet Dich mitzunehmen.>

Der Busfahrer ist erst dann zur Beförderung verpflichtet wenn der Fahrgast eine gültige Fahrkarte vorweist oder einlöst. Davor besteht KEINE Beförderungspflicht. Diese Pflicht kann auch ausgesetzt werden wenn der Fahrgast sich in eine Art und Weise verhält die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet (§14 BOKraftgesetz)

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