Dachfläche für PV Anlage vermieten?

5 Antworten

Bei einem Verkauf der Immobilie, wird die Grunddienstbarkeit den Preis beeinflussen können.

Als Vermieter hast du außerdem die Pflicht für einen soliden Untergrund für die PV-Anlage zu sorgen. Vor der Vermietung sollte dementsprechend das Dach in den bestmöglichen Zustand versetzt werden, um für Ausfälle wegen Wartungen am Dach nicht haften zu müssen.

Im Prinzip gehört Dir das Haus dann nicht mehr allein.

Wir hatten so etwas mal bei einem Haus, das wir übernommen haben. Ein bedeutender Teil des Grundstücks war von einer Stromleitung überspannt. Sie stammte aus einer Zeit, als das ganze Gebiet noch nicht bebaut war.

Im Grundbuch stand die Dienstbarkeit, dass diese Leitung geschützt bleiben muss. Somit konnte man mit diesem Grundstücksteil nichts anfangen, was natürlich den Wert vom Bauland-Preis runterdrückte auf "Wiese".

So ähnlich würde es Dir auch ergehen: Du kannst das Haus allenfalls mit einem großen Abschlag verkaufen und eine Änderung der Dachfläche für Erneuerung oder Umbau wäre wohl nicht möglich.

Was ist, wenn das Haus abbrennt? Damit verschwindet dann auch die Dachfläche und muss wohl wieder genauso hergestellt werden. Auch das ist eine Frage, die in dem Zusammenhang geklärt werden muss.

Wird die Dienstbarkeit automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt enden oder bleibt sie auf Dauer? Ebenfalls wichtig.

Gibt es irgendwie im Vertrag die Möglichkeit, die Kollektoren käuflich zu einem Restwert zu übernehmen? Zum Beispiel nach den 20 Jahren.

Was ist ein günstiger Strompreis? Zum Beispiel ein Festpreis über den langen Zeitraum, der jetzt schon günstiger ist, als die heutigen Marktpreise oder soll es Anpassungsklauseln geben? Auch das ist eine wichtige Frage.

Ich wäre bei so etwas sehr vorsichtig.


kurznachgefragt 
Fragesteller
 16.11.2022, 13:41

Im Privatbereich soll der Strom 14,9 Ct/kwh für 20 Jahre kosten. Nach 20 Jahren kann die Anlage für 1 € gekauft werden. Bauliche Maßnahmen die zur Beeinträchtigung der PV Anlage führen, bedürfen der Zustimmung. Bei Verweigerung ohne wichtigen Grund kann der Eigentümer die Maßnahme trotzdem durchführen. Ggf. muss eine Entschädigung von 0,25 € je kWp bezahlt werden. Das mit den Leitungen ist noch interessant. Beim Verkauf kann das sowohl ein Nach- als auch ein Vorteil sein, meiner Meinung nach.

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Wenn es sich um ein Privathaus handeln sollte, besteht diese Möglichkeit nur noch theoretisch.

Die für eine Vermietung notwendigen Mindestflächen sind mittlerweile so groß, dass diese nur noch im Gewerbe oder in der Landwirtschaft erreicht werden.

Kleine Anlagen lohnen sich für die Anbieter nicht mehr.

Andere Argumente dagegen wurden ja schon vorgebracht.

Stell dir mal vor, du willst die Bude verkaufen oder umbauen, dann hast du den Salat.