Da der kult song döp döp döp in der deutschen version ja heute als legal gesprochen wurde, würdet ihr ihn im nächsten festzelt singen?
Schließlich startet ja grad die Schützenfest Saison,
5 Antworten
Meinst du zufällig Axel F von Crazy Frog?
https://www.youtube.com/watch?v=k85mRPqvMbE
Ich bin bereit es zu singen. Komme was wolle.
Der wurde nicht "legal" gesprochen.
Solche Entscheidungen beruhen IMMER auf dem Einzelfall.
Und wenn du denkst den Dreck mit grölen zu müssen, den Andere von sich geben, dann steht es dir frei es zu tun. Aber wundere dich dann nicht, wenn ein möglicher Richterspruch bei dir anders ausfällt.
Schlicht falsch:
Die Verwendung des Songs und der Parolen werde von bestimmten rechten Akteuren kampagnenartig betrieben, sagt [der Kieler Rechtsanwalt] Elberling: "Das bewusste Eingliedern in eine solche Kampagne von Personen, die das in Zukunft äußern, mag im Einzelfall auch zu einer anderen Entscheidung und zu einer Strafbarkeit führen."
Sylt: Ermittlungen nach Skandal-Partyvideo beendet | tagesschau.de
Nein, das bedeutet es nicht, aber warum Bildung an gewisse Kreise verschwenden.
Nein, weil ich inhaltlich nicht übereinstimme.
Mein Vater ist Einwanderer aus Australien.
Der Song wurde nicht „legal“ gesprochen. Es ging nie um den Song an sich - es ging um die in einem Video zu sehenden jungen Erwachsenen, die sich offen dabei filmten, wie sie Hitlergrüße machten und „Deutschland den Deutschen…“ sangen.
Die Personen waren angeklagt - nicht der Song. Sie sind mit ihrem Vergehen bittererweise mit einer sehr schwachen Strafe davongekommen. Wer Rechtsextremismus verhindern will, kann sich auf den Staat nicht verlassen.
Und das bedeutet das man den Song ogbe Strafe in festzelten singen darf. Und ne Strafe hat nur der grüsser erhalten alle anderen nicht.
Das heisst das man esnicht auf nem afd Parteitag spielen darf. Besoffen in nem Partiezelt ist es legitim. Sogar nüchtern