Chefin redet mit privat Personen über Kündigung?

1 Antwort

Was genau vereinbart ist, dürfte auch der Arbeitsvertrag offenbaren.

Grundsätzlich gibt es Verpflichtungen des Arbeitsgebers bestimmte Angelegenheiten geheim zu halten. Sollte dies nicht befolgt werden kommen u.a. Schadenersatzansprüche in Betracht. Insbesondere, wenn dadurch eine etwaige Jobsuche bereits im Vorfeld unmöglich wurde, durch gezieltes Ansprechen in frage kommender Geschäfte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB