Chef wirft mich raus, droht kein Gehalt zu zahlen?
Vor ein paar Tagen hat mein Chef mich aus meiner Arbeit geschmissen, weil ich wortwörtlich seinen Namen in einem Brief falsch notiert habe, diese Sache ist so sehr eskaliert. Ich entschuldige mich sehr, er erwartete von mir, dass ich ihm meine Hand gebe und mich aufrichtig. Entschuldige dies wollte ich aber nicht tun, dann sagte er so eine Respektlosigkeit möchte er hier nicht.
Er hat mich Wort mit Wort und so sehr fett gemacht, dass ich vor ihm viel geweint habe, und er hat nur gelacht und hat gesagt, verpissen Sie sich von hier
Er warf mich einfach raus und sagt, ich solle mich nie wieder blicken lassen. Er ist seit Monaten so seit ich angefangen hab zu arbeiten hab ich ihm kein Gesicht gezeigt, wenn ich ihm 3:00 Uhr nachts nicht geantwortet habe auf WhatsApp weil ich weiß, wie mit wie vielen Mitarbeiterinnen er schon geschlafen hat, antwortete ich nicht, weil ich wusste, was er will.
Nun hatte es so sehr eskaliert, dass er mich rausgeworfen hat. Er hätte mir fast eine geklatscht.
Jetzt droht er mir, mir mein Gehalt für diesen ganzen Monat nicht zu zahlen. Was soll ich machen? Er hat nicht das Recht dazu? Ich habe bis jetzt keine Kündigung oder Ähnliches bekommen. Ich weiß nicht was ich machen soll.
9 Antworten
Wie lange arbeitest du schon dort? Wenn noch nicht laenger als 6 Monate, wirst du gegen eine fristgemaesse Kuendigung nichts unternehmen koennen. Wenn aber schon laenger als 6 Monate, kannst du innerhalb von 3 Wochen(!) ab Zugang der schriftlichen Kuendigung (die wird sicher noch kommen) Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das wird dann pruefen, ob der Arbeitgeber ueberhaupt ueber fuer eine Kuendigung ausreichende Gruende verfuegte.
Sollte gar eine fristlose Kuendigung erfolgen, kannst du dagegen auch klagen, wenn du noch nicht laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist (Klagefrist auch hier 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung). Dann geht es aber nur um die Frage, ob die Kuendigungsgruende fuer eine fristlose Kuewndigung ausreichen. Fuer eine fristgemaesse sind die Kuendigungsgruende hingegen in den ersten 6 Monaten nicht von Bedeutung.
Wenn dir dein Gehalt nicht bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist gezahlt wird, kannst du ebenfalls beim Arbeitsgericht eine entsprechende Klage einreichen.
Die Klage(n) kannst du auch ohne Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen. Man wird dir dort bei der Klageformulierung helfen. Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht. Solltest du dir aber doch einen Anwalt nehmen, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du das Verfahren gewinnst.
Fristlose Kündigung muss man erst mal sauber begründen. Ansonsten hast Du eine Kündigungsfrist und bis zur Kündigung muss er dein Gehalt zahlen. Wenn die Story wirklich stimmt (und es fällt mir tatsächlich etwas schwer das zu glauben), dann sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht.
Darf ich fragen warum Es dir schwer fällt, diese Geschichte zu glauben? Aber ich schwöre, es stimmt, es ist nicht der einzigste Vorfall gewesen. Dieser Typ ist ein Narzisst, Es gab einige Mitarbeiterinnen, die schon zur Polizei wegen ihm gegangen sind. Er hat Geld, deswegen denkt er kann sich alles erlauben.
Ja, der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zahlen, auch wenn die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgt. Das bedeutet, dass auch bei einer Kündigung Mitte des Monats der Lohn bis zum Monatsende fällig ist
Beispiele:
Du wurdest am 15. April ordentlich gekündigt mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dein Arbeitgeber muss dir das Gehalt für den gesamten Monat April bezahlen, also bis zum 30. April.
Du wurdest am 15. April fristlos gekündigt. Dein Arbeitgeber muss dir das Gehalt für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. April bezahlen.
(KI)
Das ist nicht richtig. Kündigungsfrist 4 Wochen. Wenn am 15.04. gekündigt wurde ist der 15.05 der letzte Tag und bis dahin gibt es auch Geld
Hallo Ina6817,
das falsche Schreiben eines Namens begründet noch keine fristlose Kündigung - da würde sich der "wichtige Grund" nicht darstellen lassen. Juristisch ist die Kündigung anfechtbar - und da empfehle ich, einen Anwalt für Arbeitsrecht anzusprechen.
Die Kündigung ist ausgesprochen, de facto hat der Chef Dich von der Arbeit freigestellt. Er schuldet Dir jedoch Gehaltszahlungen bis dass die Kündigung gesetzlich wirksam wird.
Eine Kündigung ist eine Willensentscheidung, die in sich selbst meiner Rechtauffassung nach keiner Begründung bedarf.
Unabhängig von dem juristischen Thema - und das verfolge und lass Dich genauer von dem Anwalt beraten und auch vertreten - schließe mit dieser Arbeitsstelle und dem Chef auch ab. Wo etwas so läuft, ist es nicht Deins - und es findet sich etwas anderes, wo es dann sehr viel besser sein kann. Dabei muss der Chef nicht wissen, wo Du eine neue Arbeit suchst - auch schon, um einer üblen Nachrede vorzubeugen.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Wenn Du Rechtschutz versichert bist,ab zum Anwalt. Eine Kündigung kann auch mündlich ausgesprochen werden. Muss dann aber noch schriftlich nachgeholt werden
Dein Anwalt wird schon dafür sorgen,das Du Dein Gehalt bekommst und noch mehr.
Du solltest dennoch Montag zum Chef gehen und fragen, wie es weitergeht. Nimm eine Vertrauensperson mit, keinen Arbeitskollegen.
Ein falsch geschriebener Name, kann kein Kündigungsgrund sein, fristlos schon mal gar nicht.
Ein Anwalt hilft Dir weiter
Wie fast immer, fehlt auch hier wieder der Hinweis darauf, dass man im Arbeitsrecht bis zum Abschluss der ersten Instanz seinen Anwalt auch dann selbst bezahlen muss, wenn man das Verfahren gewinnt.
Hier duerfte die Mandatierung eines Anwalts zudem auch gar nicht erforderlich sein.
Eine Kündigung kann auch mündlich ausgesprochen werden.
Das ist schlicht falsch. §623 BGB