Chef wirft mich raus, droht kein Gehalt zu zahlen?

9 Antworten

Wie lange arbeitest du schon dort? Wenn noch nicht laenger als 6 Monate, wirst du gegen eine fristgemaesse Kuendigung nichts unternehmen koennen. Wenn aber schon laenger als 6 Monate, kannst du innerhalb von 3 Wochen(!) ab Zugang der schriftlichen Kuendigung (die wird sicher noch kommen) Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das wird dann pruefen, ob der Arbeitgeber ueberhaupt ueber fuer eine Kuendigung ausreichende Gruende verfuegte.

Sollte gar eine fristlose Kuendigung erfolgen, kannst du dagegen auch klagen, wenn du noch nicht laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist (Klagefrist auch hier 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung). Dann geht es aber nur um die Frage, ob die Kuendigungsgruende fuer eine fristlose Kuewndigung ausreichen. Fuer eine fristgemaesse sind die Kuendigungsgruende hingegen in den ersten 6 Monaten nicht von Bedeutung.

Wenn dir dein Gehalt nicht bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist gezahlt wird, kannst du ebenfalls beim Arbeitsgericht eine entsprechende Klage einreichen.

Die Klage(n) kannst du auch ohne Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen. Man wird dir dort bei der Klageformulierung helfen. Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht. Solltest du dir aber doch einen Anwalt nehmen, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du das Verfahren gewinnst.

Fristlose Kündigung muss man erst mal sauber begründen. Ansonsten hast Du eine Kündigungsfrist und bis zur Kündigung muss er dein Gehalt zahlen. Wenn die Story wirklich stimmt (und es fällt mir tatsächlich etwas schwer das zu glauben), dann sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht.


Ina6817 
Beitragsersteller
 26.04.2025, 19:46

Darf ich fragen warum Es dir schwer fällt, diese Geschichte zu glauben? Aber ich schwöre, es stimmt, es ist nicht der einzigste Vorfall gewesen. Dieser Typ ist ein Narzisst, Es gab einige Mitarbeiterinnen, die schon zur Polizei wegen ihm gegangen sind. Er hat Geld, deswegen denkt er kann sich alles erlauben.

Ja, der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zahlen, auch wenn die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgt. Das bedeutet, dass auch bei einer Kündigung Mitte des Monats der Lohn bis zum Monatsende fällig ist

Beispiele:

Du wurdest am 15. April ordentlich gekündigt mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dein Arbeitgeber muss dir das Gehalt für den gesamten Monat April bezahlen, also bis zum 30. April.

Du wurdest am 15. April fristlos gekündigt. Dein Arbeitgeber muss dir das Gehalt für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. April bezahlen.

(KI)

Woher ich das weiß:Recherche

Girlyonsturm  26.04.2025, 19:55

Das ist nicht richtig. Kündigungsfrist 4 Wochen. Wenn am 15.04. gekündigt wurde ist der 15.05 der letzte Tag und bis dahin gibt es auch Geld

Hallo Ina6817,

das falsche Schreiben eines Namens begründet noch keine fristlose Kündigung - da würde sich der "wichtige Grund" nicht darstellen lassen. Juristisch ist die Kündigung anfechtbar - und da empfehle ich, einen Anwalt für Arbeitsrecht anzusprechen.

Die Kündigung ist ausgesprochen, de facto hat der Chef Dich von der Arbeit freigestellt. Er schuldet Dir jedoch Gehaltszahlungen bis dass die Kündigung gesetzlich wirksam wird.

Eine Kündigung ist eine Willensentscheidung, die in sich selbst meiner Rechtauffassung nach keiner Begründung bedarf.

Unabhängig von dem juristischen Thema - und das verfolge und lass Dich genauer von dem Anwalt beraten und auch vertreten - schließe mit dieser Arbeitsstelle und dem Chef auch ab. Wo etwas so läuft, ist es nicht Deins - und es findet sich etwas anderes, wo es dann sehr viel besser sein kann. Dabei muss der Chef nicht wissen, wo Du eine neue Arbeit suchst - auch schon, um einer üblen Nachrede vorzubeugen.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung

Wenn Du Rechtschutz versichert bist,ab zum Anwalt. Eine Kündigung kann auch mündlich ausgesprochen werden. Muss dann aber noch schriftlich nachgeholt werden

Dein Anwalt wird schon dafür sorgen,das Du Dein Gehalt bekommst und noch mehr.

Du solltest dennoch Montag zum Chef gehen und fragen, wie es weitergeht. Nimm eine Vertrauensperson mit, keinen Arbeitskollegen.

Ein falsch geschriebener Name, kann kein Kündigungsgrund sein, fristlos schon mal gar nicht.

Ein Anwalt hilft Dir weiter


DerCaveman  27.04.2025, 01:43

Wie fast immer, fehlt auch hier wieder der Hinweis darauf, dass man im Arbeitsrecht bis zum Abschluss der ersten Instanz seinen Anwalt auch dann selbst bezahlen muss, wenn man das Verfahren gewinnt.

Hier duerfte die Mandatierung eines Anwalts zudem auch gar nicht erforderlich sein.