Cane corso ausführen nrw?

2 Antworten

Soweit mir bekannt gilt in NRW die 20/40 Regelung, was bedeutet, das ein über 20 kg schwerer und über 40 cm grosser Hund ab 18 Jahren ausgeführt werden darf.

Ein Listenhund ist er aber nicht.

Es gibt keine Altersvorschrift, die Person muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein, den Hund sicher auszuführen.

Weder der Cane Corso noch der Boxer stehen in NRW auf der Liste.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung