Camping?

3 Antworten

für wasser/fuss/pferde/fahrrad -wanderer in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

da darf man draussen 1 nacht zelten, in anderen bundesländern ist es verboten,strafzahlungen!!!

vllt nimmst du eines dieser bundesländer

https://trekkingtrails.de/jedermannsrecht/

GESETZT FÜR BRANDENBURG::

Abschnitt 7

Erholung in Natur und Landschaft

§ 22

Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)

(1) In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit Trethilfe und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h benutzen sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. Abweichungen von den Betretungsrechten aus den Sätzen 1 und 2, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, oder andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von den Betretungsrechten nach den Sätzen 1 und 2 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten bestimmt, gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Waldmensch70  09.04.2024, 10:15

Falsch. Es gibt in DE kein „Jedermannsre ht“, also kann man es auch nicht so nennen. 😉

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dasGorg  09.04.2024, 12:51
@Waldmensch70

DOCH ist nen altes gesetz was nach und nach eingeschrängt wurde aber zum teil noch besteht

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Nomex64  09.04.2024, 15:55
@dasGorg

Sagt Wer? Steht Wo?

Übrigens führt dein Link auf eine Seite ohne Substanz. Dort sind Seiten als Quelle angegeben die ins Nirgendwo führen.

Und es es gibt kein Gesetz das ich auf meinem privaten Grund irgendjemand zelten lassen muss. Das wäre nämlich "Jedermannsrecht".

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dasGorg  09.04.2024, 16:28
@Nomex64

jedermannsrecht gilt für staatliches gelände ohne spezielle verbote

zb wälder wiesen....

im jedermannsrecht ist auch das ernten von alleen/bäumen erlaubt..zb von pflaumen ,äpfel, ...

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Nomex64  09.04.2024, 16:35
@dasGorg

Wo steht das? Und woher willst du wissen ob das Gelände ein

staatliches gelände ohne spezielle verbote

ist. Was ist mit "staatlich" gemeint? Eigentum des Bundes, der Länder, der Gemeinde, von Stiftungen?

zb wälder wiesen...

Warum gibt es dann in den Landeswaldgesetzen extra Regelungen zum Jedermannsrecht? Regelungen die von deinen Ausführungen übrigens abweichen.

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Nomex64  09.04.2024, 16:36
@dasGorg

Der war jetzt wirklich gut. Den Link mal durchgelesen?

„Jedermannsrecht“ ist in Deutschland der umgangssprachliche Ausdruck für das Recht eines jeden Bürgers, einen mutmaßlichen Täter auf frischer Tat auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

🫣

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dasGorg  09.04.2024, 16:54
@Nomex64

hier der richtige gesetztestext:

...

Abschnitt 7

Erholung in Natur und Landschaft

§ 22

Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)

(1) In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit Trethilfe und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h benutzen sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. Abweichungen von den Betretungsrechten aus den Sätzen 1 und 2, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, oder andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von den Betretungsrechten nach den Sätzen 1 und 2 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten bestimmt, gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.

...ok jedermannsrecht heisst es in den nordeuropäischen ländern und in der DDR. hier hast du den momentan gültigen gesetzestext für deutschland

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dasGorg  09.04.2024, 17:00
@Nomex64

witer unten beim link stand:

Jedermannsrecht in Nordeuropa

Das Jedermannsrecht hat in nordischen Ländern eine andere Bedeutung als in Deutschland. Hier ist damit ein Gewohnheitsrecht gemeint, wonach jedem das Recht zusteht, die wilde Natur und teilweise auch privaten Grund nicht nur zu betreten, sondern auch zu nutzen. Die Nutzung umfasst etwa das Zelten, Beeren- oder Pilzesammeln zur eigenen Nutzung sowie das Sammeln von Ästen und Entfachen eines Lagerfeuers. Teilweise umfasst das Jedermannsrecht auch das Angeln von Fischen.

und ich dachte das deutschland zu nordeuropa gehört...weiter unten habe ich dir den richtigen gesetztestext rausgesucht mit quellenangabe

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Waldmensch70  09.04.2024, 17:03
@Nomex64

Richtig.

… zumal auch die von ihm selber verlinkte Seite unter der Überschrift "Jedermannsrecht in Deutschland" mit den Worten beginnt:

In Deutschland gibt es kein Jedermannsrecht (…)

Soviel also dazu. 🤦‍♂️

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dasGorg  09.04.2024, 17:03
@Waldmensch70

du hast recht in DE gibt es kein jedermannsrecht, dafür aber folgendes

Abschnitt 7

Erholung in Natur und Landschaft

§ 22

Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)

(1) In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit Trethilfe und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h benutzen sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. Abweichungen von den Betretungsrechten aus den Sätzen 1 und 2, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, oder andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von den Betretungsrechten nach den Sätzen 1 und 2 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten bestimmt, gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.

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dasGorg  09.04.2024, 17:06
@Waldmensch70

ok dann heisst das halt betretrecht oder so...habe dir gesetztestext kopiert...meine aussage war also richtig, nur der gesetztesname war falsch

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Waldmensch70  09.04.2024, 17:07
@dasGorg
und ich dachte das deutschland zu nordeuropa gehört...

Auf der gleichen Seite gibt es eine Überschrift "Jedermannsrecht in Deutschland", Das wirst Du ja wohl in der Inhaltsangabe gesehen haben. Und daraus kann man dann ja wohl zwei Dinge ableiten:

  1. Dass Deutschland dann wohl nicht zu Nordeuropa zählt, wenn es getrennt davon einzeln betrachtet wird.
  2. Dass man dann wohl mal besser unter der Überschrift nachliest, wenn man es für Deutschland wissen will.

Und das steht dann unter der betreffenden Überschrift, gleich als Anfang des ersten Satzes:

In Deutschland gibt es kein Jedermannsrecht (…)
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dasGorg  09.04.2024, 17:09
@Waldmensch70

jaja dann heisst es betretrecht oder so..

Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen.

siehe
Abschnitt 7

Erholung in Natur und Landschaft

§ 22

Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)

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Waldmensch70  09.04.2024, 17:11
@dasGorg
du hast recht in DE gibt es kein jedermannsrecht, dafür aber folgendes

Nö, steht da nicht. Das gibt es "in DE" nicht.

Im Bundesnaturschutzgesetz (das BNatSchG abgekürzt wird) steht Folgendes:

§ 59 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

Verwechsle nicht das Gesetz eines einzelnen Landes mit Bundesrecht. Wenn Du Aussagen in der Form von "in Deutschland" triffst, dann bedeutet es "laut Bundesrecht in ganz Deutschland gültig". Und das ist es so nicht.

🤷‍♂️

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Waldmensch70  09.04.2024, 17:15
@dasGorg
ok dann heisst das halt betretrecht oder so...

Das ist etwas völlig Anderes.

Das gestattet nur das Betreten zur Erholung auf offiziell vorhandenen Wegen. Unter Beachtung aller sonstigen Regeln, Gesetze und Einschränkung natürlich.

Ansonsten (wenn es diese Erlaubnis nicht gäbe) dürftest Du nämlich nicht einmal in Feld, Wald und Wiesen auf den dort vorhandenen Wegen laufen, weil es sich um die Grundstücken anderer (natürlicher oder juristischer) Personen handelt.

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dasGorg  09.04.2024, 17:15
@Waldmensch70

ok du hast recht habe für deutschland gegoogelt und offenbar das brandenburger gesetzt geöffnet/kopiert ohne es zu merken

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Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Entweder auf einem Campingplatz, dann bist du aber nicht allein. Die andere Möglichkeit ist auf Privatgrund zu campen. Das erlebt grad einen Aufschwung. Problem ist das es dafür unterschiedliche Plattformen gibt, wie zum Beispiel Campspace oder https://hinterland.camp/ u.a. Muss man halt etwas suchen.

Sich einfach ir4gendwo in die Landschaft zu stellen davon würde ich dringend abraten. Von der Möglichkeit das dich der Eigentümer mitten in der Nacht vom Acker jagt bis hin zu empfindlichen Geldstrafen fängt man sich da nur unnötig Ärger ein.

Campingplatz der entsprechend „naturnah“ gelegen ist.

Wie wäre es z. B. mit „Harrier Sand“ bzw. dem gegenüber gelegenen Campingplatz?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs