Bundeswehr Uniform Hoheitszeichen
Hallo. Da ja Fasching vor der Tür steht habe ich mal eine Frage. Ich möchte nämlich den Feldanzug (also den in flecktarn) anziehen. Nun habe ich aber viel gelesen wie "verboten" oder "ohne Hoheitsabzeichen erlaubt" usw. Ist die Deutschland Flagge an der Uniform auch solch ein Hoheitszeichen? Wenn ich es google kommt (fast) nur nichts veratändliches... Nun bin ich mir halt unsicher. Darf ich den Feldanzug auch mit den Flaggen tragen oder muss ich diese entfernen bzw. abkleben?
Danke im voraus
4 Antworten
Soweit ich weiß ist das Hoheitszeichen der Bundeswehr die Deutsche Flagge mit einem weißen Dreieck rechts. Dieses ist wie auch die Deutsche Flagge mit echtem Wappem (bundesdienstzeichen) ist verboten. Die Deutsche Flagge Ansich ist also nicht verboten.
Die Deutschlandflagge ist kein Hoheitsabzeichen, Rangabzeichen oder ähnliches.. dieses darfst du natürlich tragen..
Hohheits -/Rangabzeichen usw. ist das tragen verboten..
Zu den staatlichen Hoheitszeichen gehören als Staatssymbole die Nationalflagge, das Staatswappen und die Nationalhymne.
Aber solange Rangabzeichen nicht angebracht sind, stellt das kein Problem dar, wie du richtig angibst.
§ 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB
Ein tatbestandsmäßiges Tragen von Amtsabzeichen liegt dann nicht vor, wenn Dienstgradabzeichen der Bundeswehr nicht an einer Bundeswehruniform angebracht sind, sondern mit anderen Kleidungsstücken, z.B. ausländischen Uniformen oder ziviler Kleidung kombiniert werden. Unmittelbare rechtliche und praktische Bedeutung haben militärische Dienstgradabzeichen allein in Verbindung mit der Uniform, für die sie bestimmt sind. Nur das unbefugte Tragen der vorschriftsmäßigen Uniform einschließlich der Dienstgradabzeichen erfaßt § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Hoffe das beantwortet deine Frage.
Und wie es hier Jemand angibt- ja eine Landesflagge ist defintiv ein staatliches Hoheitszeichen.
"Zu den staatlichen Hoheitszeichen gehören als Staatssymbole die Nationalflagge, das Staatswappen und die Nationalhymne."
Antwort der offiziellen Bundeswehr-Facebook-Seite, auf selbige Frage:
"Das Tragen von Uniformteilen mit Flagge ist in begrenztem Rahmen auch für Zivilisten möglich. Grundsätzlich gilt dazu: Wenn die Uniform in Aussehen und Trageweise dazu angehalten ist den Anschein zu erwecken sie wären ein Bundeswehrsoldat, kann das Tragen durch die deutschen Ordnungsbehörden geahndet werden (siehe §132a Abs.1 Nr. 4). Für Soldaten gelten die dienstlichen Bestimmungen für das Tragen der Uniform. (dienstlicher Zweck, dienstliche Veranstaltung, 37/10, usw.) MfG /Jan"