Bundeshaushalt 60 Milliarden?

4 Antworten

Man beschließt den Notstand um die Schulden trotzdem machen zu können. Oder Spart entsprechend irgendwo anders ein.

Aber im prinzip hast du recht das Geld bzw die neuaufnahme der Schulden bleiben die gleichen, es wird nur anders verbucht

Es darf nicht ausgegeben werden und was ausgegeben wurde, muss zurückgezahlt werden, es sei denn man findet eine entlastende Lösung.


Kaen011  28.11.2023, 13:53
es sei denn man findet eine entlastende Lösung.

Nicht ganz richtig, man kann einfach einen Nothaushalt wie in den letzten Jahren beschließen, dann gilt die Schuldengrenze nicht.

So sind diese 60 Milliarden ja auch zustande gekommen, man hat sich in der Coronakriese und Ukrainekriese einen größeren Spielrahmen geschaffen um wie wirtschaft zu subventionieren damit sie nicht pleite gehen. Dieser Spielrahmen wurde nicht komplett ausgeschöpft.

Daher dachte man sich das man diesen Spielrahmen ja auch für etwas anderes nutzen kann, das hat der Bundesverfassungsgericht nun untersagt.

Das heißt man muss eine Notlage beschließen und nimmt dann die Schulden für dieses Jahr auf. Es geht weniger um das Geld (das war so oder so nie da) sondern darum wie man es verbucht.

Nochmal zusammengefasst:

Es sind keine 60 Milliarden "Verschwunden" es geht nur darum wie man es verbucht. Ob man das Geld aus dem Haushalt 2023 nimmt oder aus dem Haushalt 2020.

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vonGizycki  28.11.2023, 13:58
@Kaen011

Nein, man kann einfach einen Nothaushalt wie in den letzten Jahren beschließen, dann gilt die Schuldengrenze nicht.

Der Nothaushalt muss gesetzesfest sein. Und nicht alles was eine Not darstellen könnte, ist auch geeignet, die Schuldenbremse auszusetzen. Man nicht dauernd eine Notlage beschließen, um die Schuldenbremse zu umgehen. Das stellst Du Dir zu einfach vor.

Das hat aber zur Folge, die Schuldenbremse zu reformieren. Da liegt der Hase im Pfeffer. Die wurde mal zu Zeiten beschlossen, die eine ganz andere als die heute war. Schuldenbremse darf keine Zukunftsbremse sein. So wie sie jetzt ist, ist sie ungeeignet und nicht zeitgemäß!

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen

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Kaen011  28.11.2023, 14:04
@vonGizycki
Der Nothaushalt muss gesetzesfest sein. 

Das geschied wie beschrieben, es wird die Notlage festgestellt vom Bundestag beschlossen und der Haushalt durchgewinkt.

 Man nicht dauernd eine Notlage beschließen, um die Schuldenbremse zu umgehen.

Doch kann man tatsächlich. Es heißt im Gesetzestext:

sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen

Man könnte ohne probleme immer noch den Ukraine krieg als "außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" bezeichnen.

Das hat aber zur Folge, die Schuldenbremse zu reformieren

Nein hat es nicht, man kann es einfach genauso machen wie in den letzten Jahren.

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen

Sofern du nicht im Bundestag sitzt ist deine Parteimitgliedschaft für diese Frage irrelevant.

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vonGizycki  28.11.2023, 17:03
@Kaen011

... sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen

Richtig, das war bei der Pandemie der Fall oder die Flut in Ahrweiler

Der Ukrainekrieg ist es nicht, der spielt sich woanders ab und ist für das Land keine Notlage, selbst wenn wir der Ukraine finanziell, militärisch und humanistisch helfen.

Parteimitgliedschaft ist relevant, denn was ich sage, ist dessen politischer Ausdruck und die Partei ist Regierungsmitglied. Und um die Regierung geht es! Das ist relevant gegen Leute, die versuchen, die Situation für ideologische Zwecke zu missbrauchen, wie im Falle der CDU und der AfD. Da muss man einen Standpunkt bzw. eine Haltung gegen schräge konservative Einblasungen einnehmen.

Nein hat es nicht, man kann es einfach genauso machen wie in den letzten Jahren.

Kann man nicht, weil die Schuldenbremse eine Zukunftsbremse und nicht zeitgemäß ist. Das darf nicht sein. Zukunft muss gestaltet werden können und dafür ist Geld nötig. Da führt kein Weg dran vorbei.

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Selbst da liegst Du vermutlich schon falls - wenn der Notstand für den die Kohle losgeschlagen wurde wech ist, verfällt die Scheiße vermutlich... sind doch eh alles faule Kredite.


Das Geld existiert nicht es wird hier von Neuverschulden geredet....und es sind 260Mrd. da auch der Wirtschaftsfond gesperrt ist...