Buchrechte Sichern?

3 Antworten

Und zwar ist mir mal zu Ohren gekommen, dass man ein Buch, bevor man es zu einem Verlag schickt, schützen lassen sollte, da es sein könnte, dass der Verlag die Grundidee gut findet den Rest aber nicht, und ein berühmterer Autor sich an die Geschichte "macht" sozusagen.

Soweit ich weiß, kann man Ideen grundsätzlich sowieso nicht schützen lassen, sondern nur das Werk an sich. Soll heißen: Die "Harry Potter"-Bücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Idee mit der Zauberschule hingegen nicht.

Wenn also ein Verlag die Grundidee cool finden würde, dann könnte er die also so oder so "klauen", egal wie gut du dein Werk jetzt schützen willst. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das tatsächlich gemacht wird. Verlage haben ja auch so schon genug Angebote und Bücher, die sie vertreiben. Da bezweifel ich irgendwie, dass sie noch mehr in die Wege leiten^^

Prinzipiell ist dein Werk durch das Urheberrecht eigentlich automatisch geschützt. Wenn du aber absolut misstrauisch bist, wäre es vielleicht sinnvoll, im Zweifelsfall auch beweisen zu können, dass das Werk von dir kommt (durch notarielle Beglaubigungen oder irgendwas ähnliches. Bin da kein Experte).

Also ganz ehrlich, ich glaube diese Frage ist eher akademischer Natur. Wenn du ein Manuskript unverlangt an einen Verlag schickst, dann kannst du froh sein, wenn da überhapt irgendwer mal kurz reinliest und dass da jemand deine Idee an einen anderen Autor des Verlags gibt, das halte ich für ein sehr fantasievolles Szenario. Da brauchst du dir sicher keine Sorgen zu machen. Das wirst du spätestens dann merken, wenn du mal ein paar Verlage kontaktiert hast.

Dein Werk ist automatisch urheberrechtlich geschützt, weil du der Autor bist.

Natürlich gibst du niemals das Originalmanuskript aus der Hand. Professionelle, seriöse Verlage erhalten ca. 10.000 Manuskripte im Jahr. Was für eine Mühe, sich daraus "Ideen" zu klauen...

Zitat:

Das Erfordernis der Originalität gehört zu den Kernelementen des modernen Urheberrechts. Es ist zugleich zentrales Element zur Legitimation urheberrechtlichen Schutzes. Gesetzgebungstechnisch stehen zwei Wege zur Verfügung, dieses Merkmal zu umschreiben: Durch die Beschreibung des Entstehungsprozesses oder durch Beschreibung des Ergebnisses; meist wird eine Kombination aus beidem gewählt. In den Rechtsordnungen Kontinentaleuropas steht der Aspekt der Persönlichkeit des Urhebers im Vordergrund: Das Werk sei schon deshalb zu schützen, weil es ein Stück entäußerter, gleichsam materialisierter Persönlichkeit des Urhebers sei. Aus diesem Ansatz heraus wird entsprechend auch das Objekt des Urheberrechts bestimmt – schützenswert ist nur, was Ausdruck der innersten Persönlichkeit des Schöpfers ist.

Zitat Ende, Quelle Wikipedia

Ich empfehle dir, nicht auf Hörensagen zu bauen, sondern kauf dir das "Handbuch für Autorinnen und Autoren" von Sandra Uschtrin. Darin erhälst du geballte Informationen zum gesamten deutschen Verlagswesen, einschließlich Kontaktadressen und Vorschlägen, was man bei dem Wunsch nach Veröffentlichung beachten muß.

Weiterhin möchte ich dich darauf hinweisen, daß noch kein Buch geschrieben ist, sondern eine Erzählung, einen Roman, eine Geschichte - ein Manuskript wurde erarbeitet.

Du hast erst dann ein Buch geschrieben, wenn es von einem Verlag veröffentlicht in Buchhandlungen, sei es online oder im Laden, käuflich zu erwerben ist. DANN, und ERST dann, hast du "ein Buch geschrieben".

Mit diesem Satz nimmst du den Erfolg der Veröffentlichung bereits vorweg... bist du so genial? Dann Hut ab! Ansonsten: Bitte bei der Wortwahl etwas aufpassen...