Brief von Polizei etc. nur persönlich öffnen?
Es kann sein, dass ich ein Strafverfahren bekomme. Falls das passiert, darf mir der Brief nur persönlich zugestellt werden? Ich bin volljährig. Ich habe keine Lust, dass mein Vater das aufmacht und enttäuscht ist und mich anschreit.
1 Antwort
Meines Wissens dürfen in Deutschland behördliche Schreiben auch an Familienangehörige die an der selben Adresse wohnen übergeben werden, unter Umständen dürfen sie sogar einfach in den Briefkasten geworfen werden.
Bei uns in Österreich ist es strenger geregelt, da dürfen gewisse behördliche Schreiben wie eben z.B. gerichtliche Ladungen nur an den Empfänger persönlich ausgehändigt werden.
Ergänzend dazu sei jedoch gesagt, dass deine Eltern Briefe, die an dich adressiert sind, nicht ohne deiner Zustimmung öffnen dürfen, damit machen sie sich strafbar. Auf die Verletzung des Briefgeheimnisses steht theoretisch sogar eine Haftstrafe.
Dass sie den Brief für dich entgegennehmen dürfen, bedeutet also nicht, dass sie ihn auch lesen dürfen.
:(