Brauch man für jeden angebauten Auspuff (Motorrad), eine TÜV Registrierung?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich könnte man deine Antwort mit JA beantworten, denn ein Zubehör-Auspuff muss immer "geprüft und genehmigt" und somit "zugelassen" sein.

Wenn du aber mit "TÜV-Registrierung" eine Eintragung beim TÜV meinst, dann nicht für jeden Auspuff.

Du musst drei mögliche Arten von Teilen mit Zulassung unterscheiden:

  • EG-BE (E-Prüfzeichen) - beschreibe ich unten genauer
  • ABE - Hier muss nichts eingetragen werden, man muss die ABE aber immer mitführen.
  • Teile-Gutachten - Diese Teile müssen nach dem Anbringen zeitnah durch einen autorisierten Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.

Du musst also EG-BE und ABE ganz klar voneinander trennen. Für eine Auspuffanlage mit EG-BE gibt es keine ABE.

Es gibt auch Zubehörteile, die weder eine Zulassung noch eine Eintragung erfordern. So z. B. ein Kennzeichenhalter. Der muss lediglich den Vorgaben der StVZO entsprechen.

ZUR EG-BE:

Bei dieser musst du nichts eintragen lassen und nichts mit dir führen.

Bei Spiegeln, Blinkern, Rücklichtern oder Rückstrahlern kannst du bedenkenlos alles was das E-Prüfzeichen hat montieren.

Anders ist es bei einer Auspuffanlage. Diese muss immer für das entsprechende Motorrad geprüft und zugelassen sein und es wird eine
Prüfnummer zugeordnet. Daher gibt es dazu auch einen Bericht / Nachweis und die Prüfnummer ist in den Auspuff gestanzt.

Den Bericht / Nachweis musst du zwar nicht mitführen, musst dir aber im Zweifelsfall Fragen gefallen lassen. Glaubt man dir nicht, wird man erst prüfen, ob die eingestanzte Nummer auch wirklich zu dem Motorrad gehört.

Das ist im Normalfall aber kein Problem.

Ganz wichtig zu beachten ist aber, dass die EG-BE kein Freibrief ist. Sie ist lediglich eine bauartbedingte Prüfung und Genehmigung und sagt z. B. nichts über die Lautstärke aus.

Man sollte davon ausgehen, dass diese dann auch eingehalten wird. Es gibt aber leider einige Auspuffanlagen im Zubehör, die trotz der EG-BE und des E-Prüfzeichens lauter sind, als in den Papieren eingetragen und somit als erlaubt.

Warum haben die dann das E-Prüfzeichen? Das weiß keiner so genau.

Dennoch darf das nicht sein und dann hilft dir auch das E-Prüfzeichen nichts. Selbst dann nicht, wenn du wirklich nichts an der Auspuffanlage verändert hast.

Veränderst du den Auspuff oder baust den DB-Killer aus, dann sowieso.

Streng genommen muss man jetzt darauf hinweisen, dass Teile mit EG-BE auch nur an Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis verbaut werden dürfen.

An älteren Fahrzeugen, die noch nach StVZO zugelassen sind, nicht mal so einfach und grundsätzlich.

Das nimmt aber keiner so ganz genau, da es z. B. fast keine erlaubten Spiegel mehr gibt, die nicht auch ein E-Prüfzeichen haben und da sich auch keiner wirklich so genau auskennt, ob nun rechtens oder nicht.

Viele Grüße

Michael

Nö, wenn ne ABE beim Puff dabei ist brauchstn nicht eintragen lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich fahre seit 25 Jahren BMW GS.