Erlischt die ABE wegen Leistungssteigerung durch Auspuff?

5 Antworten

Durch einen anderen Auspuff verlierst du eher an Leistung.

Es sind maximal 3% Leistungssteigerung zulässig. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Frag' einfach beim TÜV und nicht hier.

Ich kenne das so, dass man zugelassene Auspuffanlagen anbauen darf, und damit fahren darf. Nach oben geht die Leistung sogut wie nie, eher nach unten. Selbst wenn, muss ich mit einem geprüften zugelassenen Teil nicht extra nochmal auf einen Leistungsprüfstand.

Ob das Endergebnis dann befriedigend ist, muss jeder für sich entscheiden. Egal was für ein "Lautsprecher" dran ist, es singt hald nur ein Kätzchen rein am anderen Ende, und kein Löwe. Das Geräusch wird heller oder dumpfer, lauter darf es nicht werden sonst wäre es kein zugelassener Puffpuff, und anders klingen im Sinne von viel mehr Hubraum oder Zylinder tut es auch nicht.

Auch wenn du da einen zugelassenen Auspuff dranbaust und die Maschine damit über die 15 PS kommt, erlischt für deinen Bock die Betriebserlaubnis, wenn das nicht eingetragen wird.

Die Eintragung nützt dir allerdings auch nichts, weil du mit dem Motorrad nicht mehr fahren darfst, da dein Führerschein dafür nicht gültig ist.