Brauch man für einen Traktor Anhänger bei privater Nutzung eine Versicherung?
Für private Nutzung !
5 Antworten
Kommt auf den Anhänger und seine Nutzung an.
§ 2a PflVG:
Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch
(1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge:
2. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen
Diese "Anhänger nach §3 Abs 3 Satz 1 Nr 2", für welche die Versicherungspflicht aus §1 PflVG nicht gilt, sind Folgende:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden und Toilettenwagen, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke oder von Rettungsbooten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Bei einigen davon käme auch eine private Nutzung in Frage.
Nicht bis 25 km/h. Der braucht auch keine Zulassung, sondern trägt die Nummer des Zugfahrzeugs.
Kosten für die Versicherung Ihres Pkw-Anhängers
So zahlen Sie für die Haftpflichtversicherung eine Prämie von etwa 12 bis 50 Euro pro Jahr. Eine Teilkasko gibt es ab etwa 75 Euro und die Vollkasko ab 100 Euro. Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 Euro je 200 kg zulässigem Gesamtgewicht.
(Google ist auch dein Freund)
Verstehe ich nicht, meine benötigt für die TK bis 1.000 KG 18 EUR/Jahr, machen die etwas falsch, wenn google sowas behauptet.
Wenn er im Bereich der StVO bewegt werden soll, dann ja..
Kommt darauf an?
Landwirt oder nicht!
Geschwindigkeit?
Betriebshaftpflicht?
Lkw Führerschein?
Keine Landwirtschaft, kein L oder T Führerschein.
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger, die bis zu 25 km/h fahren, sind nicht zulassungspflichtig und in der Betriebshaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.
Ich habe den l Führerschein aber indemfall muss ich wohl den Anhänger anmelden
L und T sind Zweckgebunden. Kein Land oder Forstwirtschaftler Einsatz des Schleppers, bedeutet fahren ohne Führerschein.
Zum Beispiel braucht man für den Schlepper auf Baustellen in der Regel LKW Führerschein.
L und T gilt nur bei Schleppern die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Ich habe einen Traktor allerdings zwar keine Land oder Forstwirtschaft und möchte gerne einen alten Anhänger bewegen Habe Licht, Reflektoren und 25 km/h Schild montiert und das gleiche Kennzeichen wie der Traktor hat dran gemacht
jetzt die Frage darf man so fahren oder nicht