Gibt es Blitzer-Ausnahmen?

8 Antworten

Es ist der Stadt-/Kreisverwaltung oder Polizei erlaubt, Verwarn- und Bußgelder aus Angabe von zulässigen Gründen zu erlassen. Das ist theoretisch möglich.

Aber eine schwangere Frau ist keine Gefahr im Verzug. Egal wie man es dreht und wendet, bleibt der Notruf schneller, einfacher und sicherer, als selbst ins Auto zu steigen. Ich glaube auch nicht, dass es viele Fälle gab in denen Gefahr im Verzug anerkannt wurde, um ein Verwarn- oder Bußgeld zu erlassen.

LG Knom


JochenOWL  11.02.2025, 11:34

@Knomle

Danke für deine Antwort, denn ich kenne zufällig so einen Fall:

Da hatte ein Jäger in seinem abgelegenen Revier einen verunfallten MTB-Fahrer regelrecht "gefunden", konnte wegen fehlender Netzabdeckung per Handy keine Hilfe rufen, hat den Verunfallten in seinen Wagen gesetzt und ist mit ihm, mit überhöhter Geschwindigkeit zur Notaufnahme gefahren, dabei wurde er sogar zweimal geblitzt.

Er hat seine Fahrt und die Umstände im Anhörungsbogen geschildert und die Behörde hat dann - vermutlich nach Nachfrage in der Klinik - auf jedes Bußgeld verzichtet.

LG

Es gibt KEINE AUSNAHMEN.

Die "Polizei und so weiter" haben auch ein legales Signallicht und Folgetonhorn und damit ganz eigenen Verkehrsregeln.

Nein, in aller Regel gibt es keine Ausnahmen.

Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr fahren bei Einsatzfahrten mit Sonder-/Wegerechten, also nicht mit Sonderrechten oder Wegerechten, sondern mit beidem.

Erkennbar ist das am Blaulicht und Folgetonhorn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Hochschwangerschaft kann man beim Anhörungsbogen angeben. Allerdings bezweifle ich, dass Gefahr im Verzug besteht. Denn dann sollte man lieber 112 rufen.

Was immernoch nicht alle begriffen haben ist, dass man vorsichtig über rote Ampeln fahren darf, wenn die Rettungskräfte sonst nicht durch kämen. Besonders in Großstädten immer wieder eine Katastrophe.

Es gibt diese Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung nicht, deshalb muss das auch bezahlt werden.