Blaulicht bei Enwor und Co?

3 Antworten

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Für Fahrzeuge der Energieversorger gilt die gleiche Regelung wie für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Siehe §38 StVO

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__38.html

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

In Kombination mit dem Martinshorn immer dann, wenn Gefahr für Leib und Leben in Verzug ist. Das kann bei diesen Unternehmen bei Gasaustritt oder bei herabhängenden Starkstromleitungen durchaus der Fall sein. Alleine auch zur Absicherung.

ducknet 
Fragesteller
 14.09.2012, 13:41

Wolli1960 Danke für die Antwort. :)

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wollyuno  15.09.2012, 12:51

in unserem unternehmen wurde nur bei gasalarm mit blaulicht gefahren

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immer wenn gefahr droht,meist bei gasaustritt,da schreibt der gesetzgeber vor nach alarm 30 min muss spätestens ein fachmann vor ort sein.die haben auch rund um die uhr bereitschaftsdienst,egal ob weihnachten oder ostern