Bis zu welchem Jahr konnte der mann den arbeitsplatz seiner frau kündigen, ohne sie zu fragen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Recht des Ehemanns, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau das am 1. Juli 1958 aufgehoben. Aber erst seit 1977 darf die Frau ohne Einverständnis ihres Mannes erwerbstätig sein, denn seitdem gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt.

Im Moment wär's mir lieber, dieses Gesetz würde noch bestehen ;o)

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@Marion2

Das kannst Du Dir aber nur wünschen, wenn Du damals nicht von einem Einkommen leben mußtest. Sonst hieße das; keine Wschmaschine, kein Auto, keine Urlaubsreisen etc. - Und außerdem: möchtest Du wirklich, daß Dein Mann für Dich entscheidet? Bei "normalen" Ehen war es damals schon so, daß beide gleichwertig und gleichberechtigt dafür gesorgt haben, daß die Aufgaben in einer Familie fair aufgeteilt wurden. Allerdings oft (wenn nicht sogar meistens) zu Lasten von Frauen. Es gab keinerlei Hilfe bei der Kinderbetreuung,- und fast nur Halbtagstätigkeiten für Mütter mit Kindern. Ferien und Krankheiten der Kinder wurden zum Problem. Auch gab es für die berufstätigen Frauen praktisch keine Aufstiegsmöglichkeiten. Dafür wurden aber die Kinder in Familien groß, in denen die Freuden und Probleme geteilt wurden. Und keine staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen sich einmischten. Jedenfalls in funktionierenden ehelichen Gemeinschaften und Familien. Wenn es das ist, was Du gern wieder hättest - na ja....

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@Marion2

OMG! das ist ja gemein gefährlich. Unter diesen Umständen würde ich niemals heiraten wollen!!!!! Wünschen Sie sich bitte nicht den Teufel zurück. Und kündigen müssen Sie schon selber können. Dazu reicht schon ein ordnungsgemäßer Brief! Aber wie zum Teufel kann man sich Unmündigkeit zurückwünschen??

googln Sie auch bitte gleich mal "Aufklärung" und "Kant."

"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht an Mangel des Verstandes, sondern an der Entschließung und des Mutes, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen."

aus Bequemlichkeit seine Mündigkeit auf einen anderen zu übertragen führt doch genau zu dieser selbstverschuldeten Unmündgkeit. Liebe marion2, bitte stehen Sie ihre Frau!

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@Nemain

Nein, natürlich nicht.Nur in Bezug auf die Arbeit, damit ich hier endlich raus komme...Ansonsten kann ich mich bezüglich der Gleichberechtigung in meiner Ehe nicht beklagen.Mein Mannhilft im Haushalt und reparier auch schon mal ein Auto...

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@Marion2

aber wieso kommen Sie denn nicht alleine daraus? Das ist ja irgendwie komisch..

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Seit 1919 - mit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung - Artikel 109: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“

Gesetze wie der § 1358 - Fassung von 1. Januar 1900 - waren damit ungültig, auch wenn sie noch im Gesetzbuch standen.