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Antwort
Seit 1919 - mit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung - Artikel 109: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“
Gesetze wie der § 1358 - Fassung von 1. Januar 1900 - waren damit ungültig, auch wenn sie noch im Gesetzbuch standen.