Bin ich in der Ausbildung verpflichtet mein Berichtsheft Zuhause zu schreiben ?

5 Antworten

Nein, das Führen des Berichtsheftes gehört in die Arbeitszeit.

Mein Sohn macht sein "Berichtsheft" online während der Arbeitszeit.

Er schreibt sich Montag bis Donnerstag alles auf einen Zettel und Freitags trägt er es dann kurz vor Dienstschluss online ein.

wo Du Dein Berichtsheft mit Berichten füllst, ist eigentlich Deine Sache. Dein Chef kann lediglich bestimmen, dass dies nicht im Betrieb zu geschehen hat (während der Arbeitszeit).

Flixfuchs  31.01.2024, 07:57

Wo hast du diesen Blödsinn gehört? Natürlich darf er das dort Schreiben und es darf ihn nicht mal sein Chef verbieten..

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Nordlicht979  31.01.2024, 10:22
@Flixfuchs

Auf welcher Rechtsgrundlage besteht deine Meinung?

Ich vermute, dass dir Rechtskenntnisse fehlen

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nein du musst es nicht zuhause schreiben

Dein AG ist laut § 14 Absatz (2) (oder Artikel 2?) BBiG (Berufsbildungsgesetz) verpflichtet es dir zu ermöglichen dein Berichtsheft am Arbeitsplatz zu schreiben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

Schachpapa  31.01.2024, 08:01

Eindeutiger geht's nicht. Man muss nur an den richtigen Stellen gucken.

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Jurafuchs  31.01.2024, 08:07

Es heißt "§ 14 Absatz 2 BBiG" oder "§ 14 II BBiG".

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es12ch  31.01.2024, 08:08
@Jurafuchs

Danke dir. Das vergisst man schnell, wenn man äußerst selten Gesetzestexte aufzeigt.

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