Bilder/plastische Chirurgie?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es herrscht eine Dokumentationspflicht für Patientenakten, Patientendaten.

Nach § 630f Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Arzt die Patientenakte, auch natürlich die Bilder für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.

Entweder kommen sie auf externe Festplattenspeicher, oder sogar ausgedruckt in die Akte, oder Ordner.

Es ist sehr wichtig, dass vor einer Schönheits OP vorher-nachher Bilder gemacht werden, auch zur Sicherheit des Patienten und des Chirurgen.

Sie werden oft auch bei medizinisch nötigen OPs gemacht, wie bei Brust OPs wenn ein Befund vorliegt.

Alles Gute für Dich

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte DianaValesko bestätigt

Fotodokumentation wird mit einem Fotoapparat oder Tablet bzw Smartphone gemacht, welches natürlich nicht privat genutzt wird.

Die Fotos dürfen aus Gründen des Datenschutz nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Bilder kommen zur Dokumentation in deine Krankenakte. Sie werden nicht weitergegeben.