BFD Krankmeldung ab wann?
Hey, ich habe im September mein BFD begonnen und bin jetzt schon seit gestern krank (ohne Krankmeldung). Wann spätestens muss eine Krankmeldung vorliegen? Ich habe gelesen das man 3 Tage ohne Krankmeldung abwarten kann und ab dem 4 Kalendertag dann eine Krankmeldung vorzulegen ist. Und wenn man am 4 Tag wieder kommt, für die 3 Tage keine Krankmeldung benötigt. Aber ich weiß nicht ob das ganz so richtig ist?
Bitte ernst gemeinte Antworten. Danke !
3 Antworten
Wenn man Dir gesagt hat, daß man 3 Tage ohne AU der Diensstelle fernbleiben kann, dann muß eine AU ab dem 4. Tag eingereicht werden.
Es ist aber zu beachten, daß hier Kalendertage zählen (also auch Tage an denen man regulär frei hätte sowie Feiertage oder Wochenende).
Beispiel:
Freitag krank gemeldet - 3 Tage ohne AU = Fr. - So.
Montag müsste eine AU eingereicht werden.
Dannn brauchst Du Montag eine AU (Verlängerung - da ja eine Erstbescheinigung schon vorliegt).
Die Krankmeldung muss eigentlich ab dem ersten Tag, spätestens aber am 3. Tag beim Arbeitgeber sein. Man kann nicht einfach 3 Tage krank machen und ohne Krankschreibung dann wieder arbeiten gehen.
Kommt auf den AG an. Bei uns ist z.B. erst eine Krankmeldung ab dem 4. Tag erforderlich. Ich kann also 3 Tage krank sein, ohne zum Arzt gehen zu müssen. Am 4. muss dann aber ein Atest per Mail beim AG ankommen.
Das Kommt auf deinem Arbeitsvertrag an. Was steht da drin?
Von der Einsatzstelle habe ich gesagt bekommen das man erst beim oder ab dritten Tag eine Krankmeldung benötigt.
Schau in deinen Arbeitsvertrag
,ach ein Arbeitgeber will bereits ab dem ersten Tag eine AU
Und wenn ich Freitag Au habe und mich Montag noch nicht fit fühle aber weiß das ich Dienstag kommen kann?