Wann muss man die Krankmeldung im Geschäft abgeben?

3 Antworten

Wenn Du mit "Krankmeldung" die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes meinst:

Es kommt - wie so oft - "darauf an", ob nämlich die gesetzliche Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2 anzuwenden ist oder ob es eine davon abweichende vertragliche Regelung oder eine anders lautende (auch spontane) mündliche Aufforderung des Arbeitgebers (bei der Krankmeldung im Betrieb zu Beginn der Erkrankung) gibt.

-- Nach der gesetzlichen Regelung muss eine Bescheinigung erst dann beigebracht werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert. Sie muss dem Arbeitgeber dann am 1. Arbeitstag vorgelegt werden, der auf den 3. Tag der Erkrankung folgt. Mit "Arbeitstag" ist aber nicht der betriebliche Arbeitstag gemeint, sondern der "eigentliche" Arbeitstag des Arbeitnehmers, wenn er nicht erkrankt wäre.

-- Von dieser gesetzlichen Bestimmung darf der Arbeitgeber aber abweichen und eine Bescheinigung z.B. schon dann verlangen, wenn die Erkrankung nur 1 Tag dauert.

Grundsätzlich ist in diesem Fall die Bescheinigung dann "unverzüglich" dem Arbeitgeber vorzulegen, das heißt unter Umständen auch schon am Tag ihrer Ausstellung, wenn das dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung, seines Zustandes, der Erreichbarkeit des Arbeitgebers, der Uhrzeit usw. überhaupt möglich ist; ansonsten muss sich der Arbeitgeber schon mit der Laufzeit bei einer postalischen Zustellung zufriedengeben (wobei der Arbeitnehmer das Risiko von Verzögerungen trägt).

Kommt immer auf dein Arbeitgeber an. Bei vielen ist es so, dass man schon für einen Tag eine Krankmeldung braucht, bei anderen erst ab 3 Tagen. Ruf bei dir an und frag nach.

Eine AU-Bescheinigung ist dem Arbeitgeber spätestens am 4. (Werk-)Tag nach Beginn der AU vorzulegen.

z.B. bei AU ab Donnerstag dann am folgenden Montag.

Familiengerd  23.06.2021, 17:26

Eine solche Bestimmung gibt es nicht.

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Familiengerd  23.06.2021, 18:15
@XObelixxxx

Da bist Du - trotz des Link-Verweises - im Irrtum!

Denn erstens spricht das Gesetz logischerweise nicht vom vierten Tag, sondern vom vierten Arbeitstag - denn der 4. Tag könnte ja auch auf einen Tag wie Samstag oder Sonntag oder einen Feiertag fallen, an dem im Betrieb nicht gearbeitet wird.

Und zweitens geht es beim im Gesetz genannten "darauffolgenden Arbeitstag" (also den Arbeitstag, der auf den 3. Tag der Erkrankung folgt) nicht um einen betrieblichen Arbeitstag, sondern um den individuellen Arbeitstag des Arbeitnehmers, wenn er nciht erkrankt wäre - Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet in einer 4-Tage-Woche Montag bis Donnerstag; ab Dienstag ist er erkrankt, Vorlage der Bescheinigung nach gesetzlicher Regelung spätestens am folgenden Montag, weil dieser Montag der erste auf den dritten Erkrankungstag (Donnerstag) folgende Arbeitstag des Arbeitnehmers ist, wäre er nicht erkrankt.

Dieser darf aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt die Vorlage der AU verlangen.

Damit ist aber nicht gemeint, wann dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorzulegen ist, sondern ab dem wievielten Tag der Erkrankung diese bereits durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden muss.

Siehe dazu meine eigene Antwort.

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XObelixxxx  23.06.2021, 18:19
@Familiengerd

Ich hab nie Probleme damit, weil ich grundsätzlich die AU-Bescheinigung am selben Tag in den Briefkasten steck, an dem ich a u bin.

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