Betrunken E Scooter gefahren?

3 Antworten

Was dir vorgeworfen wird, ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine Straftat nach § 316 Abs. 1 StGB würde ich nach deiner Schilderung vermuten.

Die Verjährungsfristen richten sich nach dem möglichen Strafmaß. Bei § 316 StGB ist das Geldstrafe oder maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Die Verjährungsfrist beträgt somit gem. § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB drei Jahre.

Das dauert also noch eine ganze Weile. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben alle Hände voll zu tun. Es ist üblich, dass man lange auf Gerichtstermine bzw. Strafbefehle wartet.


Lancia2002 
Fragesteller
 11.08.2023, 11:19

Ja genau das ist es.. Dankeschön

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Da kommt noch was.

Die vergessen selten jemanden.

Das gilt für OWIs, aber du hast eine Straftat begangen........