Betrunken E Scooter gefahren?
Hallo, ich bin vor etwa 5 Monaten Betrunken E Scooter gefahren mit einem Wert von 1.4, ich weiß selber das es dumm war, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Einen Monat später habe ich dann eine "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" bekommen, dass ist jetzt auch schon 4 Monate her und ich habe gehört, dass die Strafe irgendwann verfallen kann, wenn ich keinen Brief mehr bekomme.
Kann mir eventuell jemand weiterhelfen?
3 Antworten
Was dir vorgeworfen wird, ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine Straftat nach § 316 Abs. 1 StGB würde ich nach deiner Schilderung vermuten.
Die Verjährungsfristen richten sich nach dem möglichen Strafmaß. Bei § 316 StGB ist das Geldstrafe oder maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Die Verjährungsfrist beträgt somit gem. § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB drei Jahre.
Das dauert also noch eine ganze Weile. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben alle Hände voll zu tun. Es ist üblich, dass man lange auf Gerichtstermine bzw. Strafbefehle wartet.
Da kommt noch was.
Die vergessen selten jemanden.
Das gilt für OWIs, aber du hast eine Straftat begangen........