Betrugsanzeige strafe?
Hallo ich hab mal eine Frage und zwar angenommen es geht grad um 400€ die man wieder zurück will, der Verkäufer sagt es ist Betrug und will mich anzeigen was kann mich erwarten und wie wird meine Strafe sein
ich bin nicht vorbestraft
4 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Der § 263 StGB sagt dazu ganz klar etwas aus.
Zum Strafmaß muss man alle Umstände berücksichtigen.
- Vorstrafen
- Geständigkeit
- Alter
- Nähere Umstände.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
Ohne nähere Infos gilt der entsprechende Paragraph 263 Strafgesetzbuch:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
es geht grad um 400€ die man wieder zurück will, der Verkäufer sagt es ist Betrug
Aus dieser wirren Beschreibung wird niemand schlau und kann erst recht nicht sagen, ob etwas strafbares stattgefunden hat.
Was genau soll denn der Betrug sein? Diese Wort wird heutzutage gerne schnell mal rausgehauen, aber ohne weitere Informationen lässt sich das nicht beurteilen.