Bestellung nicht vollständig geliefert?
Guten Tag,
Vor kurzem habe ich verschiedene Dinge bestellt. Nun kamen meine Produkte und eine Mail.
In der Mail stand, dass verschiedene Produkte nicht geliefert werden, es gäbe Probleme. Stattdessen gibt es einen Gutschein, wenn man das nächste mal über einer gewissen Summe einkauft.
Ich finde dies nicht okay und werde dort sicher nichts mehr kaufen, aber habe ich ein Recht auf meine bestellten Artikel? Ist der Verkäufer nicht schon einen Kaufvertrag eingegangen? Ich kenne mich dort nicht aus, bezahlt wurde noch nichts.
Kann ich auf meine Produkte oder eine Wiedergutmachung bestehen, die nicht an Bedingungen geknüpft ist?
LG!
5 Antworten
Zunächst ist wichtig zu wissen ob du drauf hingewiesen wurdest das der Artikel nicht vorrätig ist.
Wenn du drauf hingewiesen wurdest das ein Artikel nicht auf Lager ist und du ihn Trotzdem bestellt musst du ihn auch bezahlen.
Falls du es nicht wusstest und auch nicht damit einverstanden bist Handelt der Online Shop Wettbewerbswidrig.
Wenn du also nun alles bestellt hast und der Händler schreibt ein Teil ist nicht Lieferbar und du nichts davon wusstest, ist es nicht erlaubt. Der Händler verstößt gegen diesen Paragraphen: § 266 Teilleistungen
Selbst wenn der Händler sich das Recht per den AGB's einräumt ist es trotzdem nicht erlaubt. Wie oben geschrieben muss der Käufer damit Explizit damit einverstanden sein. Allein das verwenden dieser Klausel kann zu Abmahnungen führen.
Also:
''Denn liefert der Verwender einen Teil der Lieferung nicht, so sind die Fragen der Inverzugsetzung bezüglich eines Teils oder der daran anschließenden Frage eines Teilrücktritts oder Gesamtrücktritts vom Vertrag völlig offen gelassen.''
In der Mail stand, dass verschiedene Produkte nicht geliefert werden, es gäbe Probleme.
das kann bis zu Schäden oder Fehler in der Produktion führen. Der Händler hat das aus dem Sortiment geschmissen. ER wird es dir besser erklären können. Das Geschieht aus Gründen der Gewährleistung.
Ist doch eine gute Geste wenn er dir einen Gutschein anbietet. Du zahlst eh nur das Gelieferte.
Den Gutschein musst Du nicht akzeptieren.
Ansonsten kam der Kaufvertrag vermutlich nur über die gelieferten Artikel zustande.
Auch im Laden kann es passieren das etwas nicht mehr vorrätig/lieferbar ist. Es ist alles fair gelaufen, man hat sich entschuldigt und einen Trost- den Gutschein- beigelegt. Du bezahlst was Du bekommen hast, fertig. Was bitte soll also wieder gut gemacht werden??? Wenn im Discounter xy oder sonstwo mal ein Produkt aus der Werbung aus ist- gehst du deswegen auch nicht mehr hin?
Hallo
das kommt schwer darauf an wo und von wem du gekauft hast.
°°LG°°
Das gebrochene "Versprechen" dieses Produkt zu liefern.
Wenn ich im Laden stehe, dann sehe ich was im Regal liegt, da kann auch keiner an der Kasse sagen, "oh das bekommen sie doch nicht". Oder es mir nach der Kasse wieder aus dem Korb nehmen.
Und wenn man einen Online Shop führt sollte man in der Lage sein vergriffene Produkte zu markieren, wie es in den meisten der Fall ist