Bestellung nicht vollständig geliefert?

5 Antworten

Zunächst ist wichtig zu wissen ob du drauf hingewiesen wurdest das der Artikel nicht vorrätig ist.

Wenn du drauf hingewiesen wurdest das ein Artikel nicht auf Lager ist und du ihn Trotzdem bestellt musst du ihn auch bezahlen.

Falls du es nicht wusstest und auch nicht damit einverstanden bist Handelt der Online Shop Wettbewerbswidrig.

Wenn du also nun alles bestellt hast und der Händler schreibt ein Teil ist nicht Lieferbar und du nichts davon wusstest, ist es nicht erlaubt. Der Händler verstößt gegen diesen Paragraphen: § 266 Teilleistungen

Selbst wenn der Händler sich das Recht per den AGB's einräumt ist es trotzdem nicht erlaubt. Wie oben geschrieben muss der Käufer damit Explizit damit einverstanden sein. Allein das verwenden dieser Klausel kann zu Abmahnungen führen.

Also:

''Denn liefert der Verwender einen Teil der Lieferung nicht, so sind die Fragen der Inverzugsetzung bezüglich eines Teils oder der daran anschließenden Frage eines Teilrücktritts oder Gesamtrücktritts vom Vertrag völlig offen gelassen.''

In der Mail stand, dass verschiedene Produkte nicht geliefert werden, es gäbe Probleme.

das kann bis zu Schäden oder Fehler in der Produktion führen. Der Händler hat das aus dem Sortiment geschmissen. ER wird es dir besser erklären können. Das Geschieht aus Gründen der Gewährleistung. 

Ist doch eine gute Geste wenn er dir einen Gutschein anbietet. Du zahlst eh nur das Gelieferte.

Den Gutschein musst Du nicht akzeptieren.

Ansonsten kam der Kaufvertrag vermutlich nur über die gelieferten Artikel zustande.

Auch im Laden kann es passieren das etwas nicht mehr vorrätig/lieferbar  ist. Es ist alles fair gelaufen, man hat sich entschuldigt und einen Trost- den Gutschein- beigelegt. Du bezahlst was Du bekommen hast, fertig. Was bitte soll also wieder gut gemacht werden??? Wenn im Discounter xy oder sonstwo mal ein Produkt aus der Werbung aus ist- gehst du deswegen auch nicht mehr hin?


IXYXI 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 14:32

Das gebrochene "Versprechen" dieses Produkt zu liefern. 


Wenn ich im Laden stehe, dann sehe ich was im Regal liegt, da kann auch keiner an der Kasse sagen, "oh das bekommen sie doch nicht". Oder es mir nach der Kasse wieder aus dem Korb nehmen.


Und wenn man einen Online Shop führt sollte man in der Lage sein vergriffene Produkte zu markieren, wie es in den meisten der Fall ist

Elaysa  04.03.2016, 14:36
@IXYXI

Es gibt aber Dinge , die nach einer Auflage von - ich sag mal 100 000 Stück- nicht mehr hergestellt werden.  Und der Onlineshopbetreiber Müller hat die letzten 17 Stück gehabt , aber 32 Leute haben das bestellt und der 21 Kunde warst Du.....also: Pech für einige!

IXYXI 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 15:16
@Elaysa

dann muss das System nach dem 17 Kunden den Artikel sperren. Sonst könnten ja wie du sagst 32 Leute den Artikel kaufen. Das ist Schwachsinn sowas hat ein Programmierer von vorne ab auszuschließen 

Hallo

das kommt schwer darauf an wo und von wem du gekauft hast. 

°°LG°°


IXYXI 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 14:33

Inwiefern?