Beschäftigungsverbot bekommen, ausbildung dennoch abschließen?
Hallo, ich erhalte ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin nächste Woche Montag, da sie selber meine Arbeit als gefährlich für das Baby eingeschätzt hat. Ich bin aber noch in der Ausbildung. Am 23.4 also in ca 2 und halb Wochen ist meine Abschlussprüfung, zu der ich auch schon zugelassen worden bin, genau so wie zu meiner Mündlichen Prüfung. Wir haben aber noch kein genaues Datum für die Mündliche Prüfung bekommen, sie sollte ca. 6 Wochen nach der Schriftlichen Prüfung sein. Ich habe auch schon bei der IHK angerufen und ich darf die Prüfung schreiben weil ich eh schon zugelassen worden bin. Wie sieht das aber mit der arbeit aus? werden die mir dann sagen können, ne dann fehlst du zu viel oder so? Weil von denen muss ja auch unterschrieben werden das ich bestanden habe oder nicht?
3 Antworten
Bei einem ärztlichen Bechäftigungsverbot darf dein Arbeitgeber dich nicht mehr beschäftigen. Da kannst du selbst noch so sehr weiter machen wollen.
Wer soll das denn verantworten, wenn du weiter arbeitest und dann wirklich etwas passiert? Du etwa? Oder erwartest du, dass dein Arbeitgeber dann den Kopf hin hält?
Das wirst du abhaken müssen.
Bei der Prüfung nimmst du auf eigene Verantwortung teil. Das dürfte sich aber bewerkstelligen lassen und sollte auch aus ärztlicher Sicht zumindest von der körperlichen Belastung kein wirkliches Problem darstellen.
Zur Prüfung schreibt die IHK Düsseldorf
An Prüfungen darf die Auszubildende auch während der Beschäftigungsverbotszeiten teilnehmen, da das MuSchG nur für das privatrechtliche Ausbildungsverhältnis, nicht aber für die öffentlich-rechtliche Prüfungsteilnahme gilt.
aber das wusstest du ja auch schon.
Wie sieht das aber mit der arbeit aus? werden die mir dann sagen können, ne dann fehlst du zu viel oder so?
Sagen könne sie das, aber du unterliegst dem Kündigungsschutz. Wie es nach Ende deiner Ausbildung weiter geht weiss ich aber natürlich nicht. Solltest du schon einen anschließenden Arbeitsvertrag haben gilt der natürlich.
Weil von denen muss ja auch unterschrieben werden das ich bestanden habe oder nicht?
Was meinst du damit? Über das Bestehen der Prüfung entscheidet die IHK (oder wer auch immer die Prüfung in deinem Fall abnimmt).
Ich drück die Daumen für deine Prüfung und die Geburt!
An der Prüfung kannst du trotzdem teilnehmen. Sobald aber deine Prüfungsergebnisse bekannt gegeben werden, ist deine Ausbildung zuende. Übernommen wirst du so sicherlich nicht.
Danke, unterschrieben habe ich bereits zur übernahme!!
Okay vielen dank!
Ja den anschließenden Vertrag hab ich auch schon unterschrieben gehabt! Dann bin ich erleichtert, das ich zu 100% voraussichtlich ich bestehe auch, die Ausbildung so beenden kann.