Berufschulpflicht nicht erfüllen was passiert?
Hallo ihr lieben
Ich habe eine Frage was passiert wenn man die berufschulpflicht nicht nachkommt. Kind ist 16 hat die 10 vollschuljahre voll ohne Abschluss/ hat unbenutzte Abgangszeugnis . Jetzt hat er ja nich die berufsschulpflicht aber kann dort auch nicht hin durch soziale Phobie, Angststörung kriegen aber nix von der klinik für eine Befreiung. Was könnte nun passieren wenn er nicht geht . Danke im voraus. NRW
Lieben gruß
3 Antworten
Bei hartnäckigen Verstößen gegen die Schulpflicht wird irgendwann ein Bußgeldbescheid eintrudeln. Den genauen Tarif für NRW kenne ich nicht, aber normalerweise kann man so 50 - 100 € pro Schultag zzgl. Gebühren rechnen.
Nein er ist in keiner Ausbildung macht ein jahrespraktikum wo er hingeht aber die 2 tage schule in der woche gehen halt nicht. Bis jetzt sind die ruhig zwar kamen schon Briefe mit Attest Pflicht die ich aber auch von keinem Arzt kriege. Per Email schrieb der Lehrer das als nächstes wohl eine androhung zur Zuführung kommen wird .Der Lehrer meinte wenn er das Jahr irgendwie umbringt ist er aus der schulpflicht raus . Es sind noch 5 Monate mal schauen was noch alles kommt .
Nach der Vollzeitschulpflicht folgt die Berufsschulpflicht.
Für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz gibt's dafür üblicherweise gesonderte Klassen ("Jungarbeiterklassen").
was soll denn an theoretischen Berufskenntnissen vermittelt werden wenn jemand nicht in einer praktischen Berufsausbildung steht? Ergibt a priori keinen Sinn.
wenn er das betriebliche Praktikum schafft warum kann er dann nicht zu dem Theorieunterricht in der Berufsschule? Und wozu macht er ein Praktikum wenn er zuvor keine theoretische Berufsausbildung hatte? Was sind die beruflichen Ziele?
Ob das Sinn ergibt oder nicht ist nicht das Thema. Es geht ausschließlich um die Erfüllung der Schulpflicht.
stellt sich dann noch die Frage wer Jungarbeiter ist. A priori sind das junge Arbeiter zu denen der Sohn der Fragesteller ebenfalls nicht zu gehören scheint.
JoA sind alle, die keine Ausbildung absolvieren.
Ob die regulär irgendwo arbeiten, jobben oder auf dem Sofa chillen spielt dafür keine Rolle. Es geht ausschließlich darum, dass sie ihre 12 Schuljahre noch nicht voll haben.
Die Berufsschulpflicht gilt für Lehrlinge! Wer nicht in einer Berufsausbildung ist wäre insofern nicht berufsschulpflichtig. Ein Lehrling der zwar im Betrieb arbeitet, aber nicht zur Berufsschule geht würde deswegen wohl den Lehrabschluss nicht kriegen.
Geldstrafe für euch.
Aber das ist relativ locker alles, erst wird mal gedroht.
Geldstrafe wäre ja locker aber die klinik wo er ambulant therapie macht hat ein Schreiben ans Jugendamt geschickt
Einmal erst und dann muss er hingehen und wenn er dann nicht geht, eine erhöhte Buße wahrscheinlich.
Natürlich benötigt ihr eine Befreiung. Ansonsten wird es sehr teuer
Die Berufsschulpflicht ist von der Schulpflicht zu unterscheiden! Die Berufsschulpflicht betrifft nur Jugendliche welche in einer praktischen Berufsausbildung sind. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz hat ist insofern nicht berufsschulpflichtig. So wie die Fragestellung formuliert ist hab ich den Eindruck, dass der Jugendliche für den die Frage gestellt wurde nicht in einer Berufsausbildung ist zur Zeit.