Berufschuljahr abbrechen was erfolgt danach?

2 Antworten

Die Schulpflicht endet mit dem 18. Lebensjahr. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen können die Schulaufsichtsbehörden Schüler*innen eine Befreiung von der Berufsschulpflicht erteilen.

Da du nach der Beendigung deines Ausbildungsverhältnisses aber ein neues Ausbildungsverhältnis eingehen willst, könnte hier ein Ausnahmefall vorliegen.

Mein Vorschlag, gehe zu deiner zuständigen Schulbehörde und schildere deine Situation. Dort bekommst du sicherlich Hilfe.

LG von Manfred


LuClRa  30.11.2022, 21:40

Nö.

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