Bellender Hund beißt Fußgänger weil dieser über den Gartenzaun fasst. Wer wird haftbar gemacht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich sollten solche Schilder angebracht sein, sonst bekommst du die Schuld. Aber der Fußgänger hat deine Hunde ja gesehen und ist hingegeangen. Es ist dein Grundstück und eigentlich darf er es auch nicht betreten, dein Hund war auf deinem Grundstück, es kann also auch eigentlich gar nichts passieren, solange niemand seine Hand übrer den Zaun streckt. Es könnte aber trotzdem sein, dass du Mitschuld bekommen würdest, weil du keine Schilder angebracht hast, hängt vom Richter/Polizist ab, in deinem Fall wäre er aber wohl selber Schuld, weil er die Hunde ja gesehen hat.

In meinen Augen ist der Spaziergänger selber Schuld.

In meinen und denen des Gesetzgebers nicht: Tatsächlich trifft dich als Hundehalter eine Gefährdungshaftung n. § 833 Satz 1 BGB :-O

Unabhängig von einem Verschulden bist du für alle von deinen Hunden bzw. auch von dir mit verursachten Schäden haftbar. Dies ist vom Gesetzgeber bewusst so gewollt, da dieser die Meinung vertritt, dass das Verhalten der Tiere unberechenbar ist und die Tierhaltung immer mit einer Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter verbunden ist, da es sich bei Tieren um kein „von der Vernunft gesteuertes Geschöpf“ handelt.

Der Schaden muss stets durch den Hund durch willkürliches Verhalten oder zumindest durch den Hund und mittelbar dessen Hundhalter verursacht worden sein.

Auch auf deinem privaten Grundstück besteht eine Aufsichtspflicht und ist dir zur Gefahrabwehr abzuverlangen, die Hunde anzuleinen, zumal die bekanntermaßen zu ausgeprägter und aggressiver Revierverteitigung neigen.

Ein Schild entlässt dich schon deshalb nicht aus der Verantwortung, gar Haftung, da Tiere und Kinder dies garnicht lesen können.

Es mag sein, dass im konkreten Fall eine quotale Haftung greift, d. h. der Schadensersatz begrenzt worden wäre, wenn dem geschädigten Hundehalter nachweisbar wäre, dass er es besser gewusst haben muss, das Hunde zuschnappen können und deshalb nicht ungefragt gestreichelt werden dürfen. Hätte er einen fremden Hund aber nur ausgeführt und völlig unwissend freundlich gehandelt, gilt dies eben nicht.

Kannst du eine erfolgreich absolvierte Hundeschule nachweisen, deine Hunde auf Kommando ablegen, wirkt sich das günstig auf deine Haftungsquote und Prämie einer Tierhalterhaftpflichtversicherung aus.

G imager761

hätte dein Hund den Fußgänger gebissen, würdest du haftbar gemacht werden.

Aussagen wie auf den Schildern von wegen "Warnung vor dem Hunde" oder "achtung bissiger Hund" sind schlichtweg unsinnig und schützen nicht vor Strafe.

Es gibt genügend Gerichtsurteile wo der Grundstücksbesitzer haftbar gemacht wurde, wo bspw. Fallen gegen Tier im Garten aufgestellt waren und ein Fremder - trotz keiner Erlaubnis das Grundstück zu betreten, dort rumgelaufen ist und in eine Falle getappt ist und verletzt wurde. Der Eigentümer haftete.

Du musst schon auf deine Hunde aufpassen. Entweder du machst um den zaun noch nen Zaun rum, sodass deine Hund keine vorbeilaufenden Passanten beißen können, oder du lebst halt damit, dass du haftest, wenn was passiert. Perfekt wäre, wenn du versichert wärst, bzw. dein Hund. Sowas kann schnell in die Tausende von Euro gehen !!!!

Und eine Hundeversicherung kostet echt nicht die Welt !

waschechter  29.12.2014, 16:02

Hundehalterhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

0
Silverhead2010  29.12.2014, 16:03
@waschechter

machen aber viele nicht...... Nur wer seinen Hund meldet, zahlt auch Hundehaftpflicht.

Da gibts genügend Leute, die machen einen großen Bogen um die Versicherung nur um 100 euro im Jahr zu sparen mit der Aussage:.....es passiert ja eh nix, rausgeworfenes Geld.

0
gerd47  12.04.2015, 14:36
@Silverhead2010

Sag mal, stammt du aus den USA? Dann könnte ich deine Kommentare gut einordnen.

0
Gravenna 
Fragesteller
 29.12.2014, 16:02

Selbstverständlich sind meine Hunde versichert! Und es ist ihre Aufgabe das Grundstück zu bewachen.

0
questionAntwort  29.12.2014, 16:03

Das mit der Falle ist mit Sicherheit nicht in Deutschland passiert, hier gilt, dass man die Schuld beweisen muss und man ist bei der Aussprechung der Strafe oft vorsichtiger als beispielsweise in Amerika oder so.

0

Ob du dich strafbar gemacht hättest falls der Hund den Spaziergänger gebissen hätte weiß ich nicht. Aber ich empfehle dir ein Warnschild am Gartenzaun zu installieren.

sehe das auch so wie du aber mach lieber ein warschild hin man weiß ja nie