Bekommt man mit einem Überollkäfig ein H-Kennzeichen?
3 Antworten
Es gibt einen Anforderungskatalog für die Begutachtung eines Fahrzeugs zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 StVZO aus dem Jahr 2011 (abgedruckt im VkBl. 2011, Seite 258).
Unter der Ziff. 3.2.1 und 3.2.2 (Aufbau/Rahmen/Karosserie/Fahrwerk) wird ausgeführt , dass nur Originalteile, Originalausführungen oder Originalersatzteile verwendet werden dürfen.
Hieraus lese ich: Der Überrollbügel muß also als Original...... gelten, damit eine Anerkennung erfolgen kann.
Wenn du nachweisen kannst, dass dieser Überrollkäfig bereits in früheren Zeiten verbaut wurde ja. Ist es ein neues Zubehör, das es damals noch nicht gab, geht es nicht.
werkseitig ist nicht unbedingt erforderlich, auch zeitgenössisches Tuning ist erlaubt.
Der TÜV-Süd schreibt dazu: "Zeitgenössisches Zubehör ist möglich, wenn es StVZO-Vorschriften entspricht (z.B.Sonnenschute). Ggf. ist Nachweis über Herkunft und Alter zu führen."
Es hängt und fällt mit dem Begriff: "zeitgenössisch". Auch die Technik entwickelt sich fort und deshalb muß dieses verwendete Teil schon so aussehen oder hergestellt sein, wie es baujahrtypisch war.
Genau das ist der entscheidende Begriff. Entweder, das Teil stammt aus jener Zeit oder wenn es neu gefertigt wurde, muss es 1:1 zumindest optisch einem damals erhältlichen Teil entsprechen.
Neue, nicht zeitgenössische Teile werden nur bei der Technik geduldet, wenn man es nicht sieht und wenn es der Verkehrsicherheit dient.
Wenn der Überrollbügel historisch ist, oder historisch belegt, dann ja.
Stichwort zeitgenössisches Tuning.
"zeitgenössisches Tuning" bezieht sich in der Richtlinie nur auf Motor, bzw. auf das Fahrwerk. Einen Überrollbügel würde ich aber in den Bereich Rahmen/ Aufbau/ Karosserie einsortieren.
Der Überrollbügel muß aber in früheren Zeiten als Originalteil bereits werkseitig eingebaut worden sein. Einen Überrollbügel kann man nicht als zeitgenössisch einsortieren.