bekommt man anzeige wenn man getränk auffüllt ohne ein becher zu kaufen?

3 Antworten

Nein, da kommt jetzt so nachträglich nichts mehr. Wie sollte das gehen? Ich nehme nicht an, dass sie sich deinen Namen aufgeschrieben hat. Und nein, sie werden nicht die Aufzeichnungen der Überwachungskamera auswerten und dich dann per Fahndungsfoto in der Zeitung suchen, wegen einem Diebstahl im Wert von vielleicht 3-4 Euro.

Aber abgesehen davon, ja, grundsätzlich hätte sie dich anzeigen können. Das, was du getan hast, ist Diebstahl. Das gleiche, als würdest du im Supermarkt ein Getränk aufmachen, austrinken und dann wieder gehen ohne das Getränk bezahlen.
Die Getränke im Kino sind ja nicht gratis. Der Preis für die Getränke ist im Preis des Bechers enthalten. Wenn du dir ein Getränk nimmst, ohne es zu bezahlen, ist das Diebstahl.

Fakt ist: es ist tatsächlich Diebstahl wenn man das macht. Du eignest dir etwas an was dir nicht gehört, da du es nicht bezahlt hast.

Diebstahl ist eine Straftat nach §242/248a des Strafgesetzbuches. Ab einem Warenwert von rund 50 Euro ist sie ein Offizialdelikt (§242) und muss von der Polizei von Amts wegen verfolgt werden. In deinem Fall ist es ein Antragsdelikt (§248a) - solange also die Mitarbeiterin dich bei der Polizei nicht anzeigt, passiert in der Regel nichts.

Ich vermute aber, dass da nichts kommen wird. Du wurdest von einer Mitarbeiterin schlicht verwarnt. Hätte sie es zur Anzeige bringen wollen hätte sie die Polizei direkt dazuholen müssen um deine Personalien aufnehme zu lassen, sonst geht ja nur eien Anzeige gegen "unbekannt", was kaum Aussicht auf Erfolg hat. Da es sich um eine Straftat gehandelt hat, hätte sie dich sogar solange festsetzen dürfen bis die Polizei eintrifft. Da das nicht passiert ist, wird die Mitarbeiterin es wohl aus Kulanz dabei belassen haben - war wohl auch nicht in ihrem Interesse. Glück gehabt - daher wirst du das schlicht abhaken können als "Lektion gelernt".

Da kommt nix! Entspann dich. :-) Sie hat ja nicht einmal deine Daten wie Name, Adresse usw.