Bekomme mein 30j. Enkel Bürgergeld, obwohl er bei seinen Großeltern ein Zimmer hat?
Mein Enkel wohnt bei mir und hat ein eigenes Zimmer. Er ist 30 Jahre alt und z.Zt. arbeitslos, weil sein letzter Chef die Stunden auf Mindestlohn runtersetzen wollte.
Er erhält 590 € ALG. Jetzt will er eine Aufstockung beim Bürgergeld beantragen. Was muss er machen und worauf soll er achten.
2 Antworten
Wenn er kein KFZ - oder eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie eine Riester Rente hat und bei dir nachweislich keine Miete zahlen müsste, kann er sich den Antrag beim Jobcenter auf eine Aufstockung durch Bürgergeld sparen, solange er noch sein ALG - 1 bekommt.
Denn von den 590 Euro ALG - 1 könnte er dann ohne weiteres Einkommen nur 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, es blieben dann 560 Euro anrechenbares ALG - 1 übrig.
Derzeit beträgt der Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter SGB - ll für ihn 502 Euro, er könnte also mit den anrechenbaren 560 Euro seinen Bedarf decken und hätte keinen Anspruch mehr auf eine Aufstockung.
Nur wenn er bei dir auch Miete zahlen muss, kann ein Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.
Gibt es keinen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag, wird im Regelfall die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt den jeweiligen Kopfanteil der Warmmiete.
Die käme dann noch zu seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 502 Euro dazu und ergibt zusammen dann seinen Bedarf, abzüglich seines anrechenbaren Einkommens, würde der Differenzbetrag als Aufstockung gezahlt.
Er muß einen Antrag stellen und einen Miet- oder Untermietvertrag vorweisen.
z.Zt. arbeitslos, weil sein letzter Chef die Stunden auf Mindestlohn runtersetzen wollte.
Der Argumentation kann ich nicht folgen.
Dann sollte er sich einen anderen Job suchen.
Das Verhalten des Arbeitgebers kanner ggf. dem Zoll als zuständige Behörde melden.
Mein Enkel hat immer zwischen 100 und 120 Stunden gearbeitet und ca. 1000 Euro mtl. verdient. Jetzt soll er weniger arbeiten und somit auf Minijobbasis kommen. Dann sind natürlich keine Sozialabgaben des Arbeitgebers nötig.
Mein Enkel hat dann aber zu wenig Geld und will natürlich nicht auf die Sozialabgaben des Arbeitgebers verzichten.