Bekannte haben für uns drei eine Ferienwohnung gebucht, jetzt fahre ich nicht mit, muss ich trotzdem meinen Teil bezahlen?

5 Antworten

Kommt drauf an im regelfall mietet man ja das Apartment pro Nacht, da würde ich sagen das nix zahlen musst.

Aber wenn es da pro Kopf /die Nacht berechnet wird wirst ohne Rücktrittsversicherung das natürlich zahlen müssen


ErsterSchnee  25.06.2023, 09:40

Wieso nix zahlen? Zu zweit hätte man ja etwas kleineres und günstigeres buchen können als zu dritt...

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jww28  25.06.2023, 09:53
@ErsterSchnee

Möglicherweise ich finde das aber zu spekulativ. Im Regelfall sind ja spannen angegeben von 2-3 Personen, 4-5, einer mehr oder weniger wirkt sich nicht überall am Preis pro Nacht aus. Hier muss man wie gesagt gucken was man gebucht hat und wie die Konditionen waren.

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Wenn man davon ausgeht, dass du zugesagt hast mitzufahren und Sie für dich mitgebucht haben, musst du natürlich deinen Anteil übernehmen.

Diese Frage solltest du dir als echte Freundin garnicht stellen sondern im Gleichen Atemzug mit deiner Absage sollte kommen das du die Kosten trotzdem übernimmst.

Da ja deine Freunde beim buchen damit kalkuliert haben, dass du für deinen Teil aufkommst, würde ich schon sagen, dass du zahlen sollst. Oder zumindest anbieten solltest deinen Teil zu übernehmen. Warum sollten denn deine Freunde auf höheren Kosten sitzen bleiben, nur weil du dich plötzlich umentscheidest. Klar, wenn der Platz kurzfristig durch jemand anderen belegt wird, dann wärst du aus der Nummer raus. Aber ansonsten würd ich zahlen.


Snoopi67 
Fragesteller
 25.06.2023, 12:08

Vielen Dank für eure Antworten

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Rein rechtlich zahlt erst mal die Person, die die Reise gebucht hat. Gegenüber dem Reiseveranstalter besteht deinerseits keine Zahlungspflicht. Nun könnte natürlich deine Bekannte dich verklagen, da ihr eine mündliche Vereinbarung hattet. Dies aber nachzuweisen, wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Außerdem handelt es sich um eine Objektbuchung, der Reisepreis ändert sich also nicht, wenn mehr oder weniger Personen gebucht werden. Auch zu zweit hätten die beiden anderen also die gleichen Kosten gehabt. Somit bist du rechtlich aus der Sache raus.

Wie man das ganze moralisch beurteilt, ist eine andere Sache. Ich denke mal, die Bekannte bist du los.


ErsterSchnee  25.06.2023, 11:30
Auch zu zweit hätten die beiden anderen also die gleichen Kosten gehabt. 

Vorausgesetzt sie hätten dann dasselbe Objekt gebucht - und nicht eines, was für zwei Personen ausreichend ist...

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ErsterSchnee  25.06.2023, 12:36
@SlightlyAnnoyed

"rechtliche Relevanz" wird durchaus von Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand beeinflusst.

Und wenn du mit "Recht" kommst - wer einsetitg einen Vertrag kündigt, bei dem das nicht möglich ist, macht sich schadenersatzpflichtig.

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Ja natürlich, sonst bist du deine Freunde definitiv los

Die hatten dich ja bei den Kosten und sicherlich auch bei der Größe der Wohnung mit eingeplant