Beim Gebet Luft raus lassen(Islam)?

1 Antwort

Selam aleykum wa rahmatullah akhi/ukhti.

ich denke du meinst das maghrib Gebet (2 fardh/3sunnah) wenn die Luft nach dem du das sunnah Gebet (3 rakah) gebetet hast rausgekommen ist, ist dann ist der „sunnah“ Teil gültig also natürlich wenn du darin keine Luft oder jegliches rausgekommen/passiert ist was dein wudu/Gebet bricht.Jedoch hast du bevor du die 2 rakah fardh (der Pflicht-teil) gebetet hast Luft rausgelassen, du müsstest dein wudu wiederholen um die 2 rakah zu beten (ohne wudu = keine Gebetsgültigkeit ).

kleine Kurz Fassung : da du schon die 3 rakah gebetet hast (mit wudu) musst du sie nicht nachholen, aber die 2 rakah hast du noch nicht gebetet (kannst du auch ohne wudu nicht) dann musst du dein wudu nochmal machen und dann darfst du beten

möge Allah ﷻ deine Gebete annehmen

und hier nochmal paar Faktoren die dein wudu brechen :

1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“ 

Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“ 

Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Siehe im Buch „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Ibn 'Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.

Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.

Woher ich das weiß:Recherche
lejlic98  21.02.2024, 01:55

3 sind fardh und 2 sunnah

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