Fremdgehen ist laut Islam ein sehr großer Sünde, ich glaube die Bibel sieht es genau so

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Assalamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh

ja es ist ein Wunder da dies nicht von Menschen stammen kann da man erst vor paar 100 Jahren rausgefunden hat wie viel Prozent Erde und Wasser auf der Erde ist, und daher nicht von Menschen sein kann, und wenn es nicht von Menschen ist, ist es von Gott.
wenn du irgendwie Zweifel hast guck dir dieses video an, das ist viel krasser und wird dich vom Islam überzeugen

https://youtu.be/FpfGuXFSOvQ

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Selam aleykum wa rahmatullah akhi/ukhti.

ich denke du meinst das maghrib Gebet (2 fardh/3sunnah) wenn die Luft nach dem du das sunnah Gebet (3 rakah) gebetet hast rausgekommen ist, ist dann ist der „sunnah“ Teil gültig also natürlich wenn du darin keine Luft oder jegliches rausgekommen/passiert ist was dein wudu/Gebet bricht.Jedoch hast du bevor du die 2 rakah fardh (der Pflicht-teil) gebetet hast Luft rausgelassen, du müsstest dein wudu wiederholen um die 2 rakah zu beten (ohne wudu = keine Gebetsgültigkeit ).

kleine Kurz Fassung : da du schon die 3 rakah gebetet hast (mit wudu) musst du sie nicht nachholen, aber die 2 rakah hast du noch nicht gebetet (kannst du auch ohne wudu nicht) dann musst du dein wudu nochmal machen und dann darfst du beten

möge Allah ﷻ deine Gebete annehmen

und hier nochmal paar Faktoren die dein wudu brechen :

1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“ 

Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“ 

Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Siehe im Buch „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Ibn 'Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.

Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.

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Selam aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh Was das Feiern des Geburtstages betrifft, so ist es ausdrücklich verboten andere Anlässe als die islamischen Feste zu feiern. Bekanntermaßen gehört das Geburtstagsfest nicht zu den islamischen Festen und hat keine islamische Grundlage, und gehört zu den Festen der Nichtmuslime und darf daher nicht gefeiert werden. Anas Ibn Mâlik berichtete: „Als der Prophet  nach Madîna kam, hatten die Medinenser jährlich zwei Tage, an denen sie zu feiern pflegten. Er fragte: ‚Warum diese zwei Tage?‘ worauf sie entgegneten: ‚Wir pflegten in der vorislamischen Zeit diese zwei Tage zu feiern.‘ Da sagte ihnen der Prophet : ‚Allâh ersetzte euch diese zwei Tage durch zwei Tage, die fürwahr besser sind: das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens.‘“ (Abû Dâwûd u. An-Nasâ'î; von Al-Albânî für authentisch befunden). Dieser Hadîth deutet also darauf hin, dass es im Islâm außer diesen zwei Festen keine Feste gibt und dass man andere Feste, wie etwa die Feste und Sitten der Nicht-Muslime, nicht feiern darf.

jedoch wenn ihr nicht „feiert“ im Sinne von Musik, Alkohol, Drogen, Party, Geschlechter Mischung sondern nur mit der Familie am Tisch sitzt Kuchen isst (ohne Kerze auspusten) kein haram begeht, ist es inshallah teala kein Problem

Quelle: islamweb.net

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