Beim Friseur Haare versaut? was tun?Bekomme ich mein Geld zurück?

ganz schlimm  - (Friseur, Haare versaut)

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo chiara080504,

Mensch, das ist ja echt daneben gegangen :-| Tut mir echt leid für dich. Vorallem, weil du damit jetzt schon 2 Wochen so rumläufst.

Ich kann dir nur den Tipp geben,ch an die zuständige Handwerkskammer/Innung (IHK) zu wenden.

Inwieweit er nun ein Recht auf Nachbesserung hat, kann ich dir nicht zu 100% sagen. Dass du aber dort kein Vertrauen hast, kann ich nachvollziehen. Die Handwerkskammer kann dir diesbzgl ganz bestimmt weiterhelfen.

Es kann zb nicht angehen, dass dich ein Azubi bedient und es dir nicht mal gesagt wird.

Es ist schön "üblich" dass Azubis die "minderen" Arbeiten verrichten, allerdings machen sie das nur im Auftrag des Friseurs und unter ständiger Aufsicht. Farbe, Blondierung sucht der Friseur aus und mischt sie auch. Der Azubi darf höchstens die Stähnen ziehen/machen. (Wobei ich das im 1. Lehrjahr schon ziemlich früh finde. )

Ich wünsche dir, dass die Sache gut ausgeht für dich! :-)

wastemaniac  13.07.2011, 10:53

der kunde hat das recht der nachbesserung, der friseur die pflicht der nachbesserung, daraus auch resultierend das recht der nachbesserung. die ihk ist dafür nicht zuständig, das ist handwerk, und da in erster linie die innung, dann erst die handwerkskammer, die haben zwar gutachter, werden in diesem falle aber nichts anderes sagen als ich: der chef hat die chance verdient das wieder in ordnung zu bringen. das geld muß er nicht zurück geben. nur aus kulanz, aber ich ginge auch eher hin und bestände auf mein recht das wieder korrekt zu machen. vertrauen kann man schon haben, warum denn nicht, es ist ja nicht so das sie das jetzt schon zum dutzenden male in dem salon erlebt hat, es ist nun mal geschehen. 2 wochen läuft sie damit herrum, weil sie nicht das angebot wahr genommen hat, also aus eigenem beweggrund. die meinung zu den auzubildenen kann ich nicht teilen. wann ein azubi an die kunden kann und darf, entscheidet der inhaber selber, wozu werden denn übungsabende durchgeführt, weshalb trainiert man denn, wenn es nicht am kunden angebracht werden darf. ich habe seit 1995 einen salomn und meine azubis waren hinterher soweit das sie autark gearbeitet haben und sogar selber schon kunden hatten, von 7 ausgebildeten konnte ich erfolgreich 5 nach der lehre übernehmen und sie haben immer noch ihre kunden, und alle haben sie prüfung geschafft. eine ist sogar auf der landesmeisterschaft 3 von 52 teilnehmnern geworden und war da erst im 2 ten lehrjahr. und sie schrieb ja nicht da ein azubi sie bedient habe, oder ich habe es überlesen!!!

anhand vom bild kann man schon ersehen das es arg viele strähnen sind, doch die sind zum teil flott wieder übergefärbt, auf die menge reduziert die eigentlcih sollte und das ganze ist wieder in ordnung. ist bestimmt doof gelaufen, aber ne chance sollte man schon geben!!!

0
schmumo  13.07.2011, 15:09
@wastemaniac

@ wastemaniac

Wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, wäre es Ihnen aufgefallen, dass, weil ich es eben nicht zu 100% sagen konnte, ob eine Nachbesserung hingenommen werden muss oder ob die Fragestellerin ihr Geld zurückbekommt, man sich diesbzgl bei der Handwerkskammer oder der Innung bestens informieren kann. (Da ging es weder um Gutachten od. ähnliches, sondern lediglich um eine Auskunft!)

Eine Antwort von ihnen ist hier nicht zu finden, deswegen verstehe ich Ihren Zusatz nicht, dass die Innung "auch nichts anderes sagt, wie ich". Durch die Nachfrage bei Innung od. Handwerkskammer hat die Fragestellerin Sicherheit. Und genau um Diese ging es hier.

Zu der Sache mit dem Azubi:

Es ist toll und auch löblich, dass sie ihre Azubis an den Kunden lassen. Dagegen ist auch absolut nichts auszusetzen.

Lediglich ist etwas daran auszusetzen, dass ich als Kunde darüber informiert werden möchte, wenn ein Azubi an meinen Kopf kommt.

Man kann als Salon-Inhaber nicht dasselbe Geld verlangen, wenn man einen Azubi arbeiten lässt. Und darüber muss informiert werden.

Es gibt zb etliche Salons, die spezielle Azubiarbeiten anbieten. Zu einem niedrigeren Preis. Das ist alles i.O - solange der Kunde darüber informiert wird.

0
wastemaniac  20.07.2011, 13:55
@schmumo

die kunden von mir wissen bescheid. aber warum soll ich denn weniger geld nehmen, wenn ich bei meinem schnitt nicht mehr kassiere, ich staffel es nicht. wenn elektriker ihnen den lehrling der nur zugesehen hat, mit auf die rechnung packen, finden sie das gut? aber das ist alltag, ich mache dann preistechnisch keinen unterschied, denn ich werte den azubi damit wieder ab, ich kann nicht hingehen und es machen alssen, aber dann weniger nehmen, das ist albern, denn in den preisen ist das alles mit einkalkuliert, damit mache ich mir meine preise kaputt. und das nächste mal mache ich einen eigenen beitrag. versprochen.

0
schmumo  31.07.2011, 13:17
@wastemaniac

Hallo wastemaniac :-) Es ging mir nur darum, dass man nicht einfach einen Azubi an den Kunden lassen kann, ohne diesen darüber zu informieren.

Dann habe ich als Kunde die Möglichkeit zu sagen: " Ja, ist in Ordnung." oder "Nein, möchte ich nicht". :-)

btw: Mich stört es nicht, dass sie etwas zu meiner Antwort geschrieben haben. Es ging mir dabei um etwas anderes. Dieses jedoch noch zu Erläutern, würde uns hier um Kreis drehen lassen :-)

0

Zum ersten hast du Anspruch auf eine KOSTENLOSE Kurrektur deiner Frisur, zum zweiten hat der Inhaber dieses Salons Grob-Fahrlässig gehandelt weil Azubis im 1. Lehrjahr NUR Haarwaschen und Föhnen dürfen, wenn bei der Kurrektur sich eigentlich nix an der Frisur geändert hat müssen die dir erstens dein Geld vom ersten besuch zurück geben und zweitens die Auslagen für einen anderen Frisör deiner Wahl erstatten.

Es ist eine Körperverletzung die mit einer Anzeige geahntet werden könnte (was aber meist mit mehr geld verbunden ist wie eine neue Frisur)

Geh zum Chef zeig ihn dein "tolle" Frisur und gib ihm ersteinmal die möglichkeit zu retten was noch zu retten ist, wenn er sich quer stellt hol dir am besten rat beim Anwalt oder beim Verbraucherschutz und sag das auch den Chef denn die haben meisten schiss das eine Strafe auf die zurück kommt die bei kleineren Salons auch zur Schließung führn könnte...

Viel glück und ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Du kannst dir bei einem anderen Friseur die Haare "schön" machen lassen. Den Betrag, den dich der andere Friseur kostet, kannst du vom ersten Friseur als Schadenersatz verlangen und ggf. gerichtlich einklagen. Vorausgesetzt, du bekommst Recht.

Das sind deine Rechte.

puecklerice  26.05.2011, 12:45

Recht haben und Recht kriegen ..das ist so eine Sache :).

0
wastemaniac  13.07.2011, 10:59

das stimmt nicht, man muß erst dem ersten friseur die möglichkeit der nachbesserung geben, erst dann kann man zu einem anderen friseur, aber auch nicht auf kosten des ersten, das ist kompletter unfug!

0

Du musst kein Geld zurück bekommen. Du hast aber anspruch auf Nachbesserung entweder vom selben Friseur oder von einem anderen auf Rechnung des ersten. Im Konfliktfall kannst du die an die Handwerkskammer oder die Innung. Falls du mit dem Ergebnnis nicht einverstanden bist, bleibt der Rechtsweg trotzdem offen.

Verkauf den Gutschein doch auf Ebay, dann hast sozusagen dein Geld zurückerhalten

Grüße :)