Beim fasten AUSVERSEHEN gegessen?

9 Antworten

Das Essen und Trinken aus Vergesslichkeit, sei es auch in größeren Mengen, führt nicht zur Ungültigkeit des Pflicht- und Sunnah-Fastens.

„Der Fastende, der aus Vergesslichkeit isst und trinkt, soll sein Fasten fortsetzen, denn wahrlich, Allâh hat ihn essen und trinken lassen.“

http://ivwp.de/ivwp/die-gesetzesregelungen-des-fastens-2/

Nein, ist nicht gebrochen. Man hatte mir mal gesagt, dass unbewusstes, ausversehen trinken/essen zu verzeihen ist, sofern man weiterhin fastet.

Ne ist es nicht solange es unbewusst war

Das ist kein Problem, solang es ausversehen war kannst du Problem los weiterfasten :)