Beim Auszug weißeln oder nicht?
Bei mir steht demnächst ein Mieterwechsel an und der aktuelle Mieter fragt mich, ob er vor dem Auszug die Wände noch weißeln muss.
Für mich ist das eigentlich selbstverständlich, denn er hat die Wohnung ja mit weißen Wänden übernommen und einen (wenn auch dezenten) Anstrich in anderen Farben vorgenommen.
Somit muss er auch den Urzustand wiederherstellen.
Für meine Vermietungen verwende ich vorgefertigte Mietverträge von "Haus & Grund".
Dort steht unter dem Punkt "Schönheitsreparaturen" folgender Passus:
"Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht."
Nun frage ich mich aber, warum man da so eine schwammige Formulierung verwendet und nicht einfach festlegt, dass sie in dem Zustand zurückgegeben werden müssen, in dem sie übernommen wurden. Dann gäbe es hier keinen Interpretationsspielraum, denn über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.
Abgesehen davon müssen aber auch noch die gebohrten Löcher in der Wand verschlossen werden und das würde ja dann komisch aussehen, wenn man diese mit weißer Spachtelmasse verschließt, aber die Wand eine andere Farbe hat.
Man würde da auf jeden Fall immer was sehen.
Insofern ist es für mich eigentlich unstrittig, dass die Wände wieder weiß gestrichen werden müssen und das hat bisher auch noch jeder meiner Mieter so gemacht.
Sehe ich das so richtig?
3 Antworten
"Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht."
Das ist der derzeit rechtlich mögliche Passus diesbezüglich.
Wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde, ist dieser Zustand geschuldet. Wenn nicht, nicht. Bezüglich der Farbwahl wurden helle Farben als möglich durch Gerichte befunden; also ist kein reinweiß verpflichten, sondern auch beige möglich. Rechtlich ist weiß nicht durchsetzbar.
Abgesehen davon müssen aber auch noch die gebohrten Löcher in der Wand verschlossen werden und das würde ja dann komisch aussehen, wenn man diese mit weißer Spachtelmasse verschließt, aber die Wand eine andere Farbe hat.
Die Löcher sind zu verschließen und zu überstreichen, rechtlich ist eine fachgerechte Arbeit geschuldet. Diese könnte je nach Umstand auch in einem Beistreichen erfolgen.
Insofern gibt es doch eigentlich nur die Möglichkeit, weiß zu streichen.
Außer es wären keinerlei Bohrlöcher vorhanden, aber die gibt es fast immer.
Der Mieter hat die Wohnung mit frisch gestrichenen weißen Wänden übernommen und das heißt doch dann, dass er beim Auszug zumindest auch nochmal frisch streichen muss, oder?
Wenn es fachgerecht erfüllt wird, ist es zu akzeptieren! Eine Farbwahl nebst Vorgabe wie es erledigt zu sein hat, birgt die große Gefahr sich ins Aus zu schießen, wenn dieses gerichtlich mehr als gründlich ausgeurteilte Thema anders oder eingeengt ausgelegt wird. Schlimmsten Falls erfolgt die Übergabe mit Mängeln, wenn der Mieter ein besonders Schlauer ist!
Es ist - leider - nicht mehr Pflicht eine Mietwohnung renoviert zu übergeben.
Ich habe es so gehalten das ich eine Wohnung so übergab wie ich sie übernommen habe, renoviert oder unrenoviert.
Mir war unrenoviert stets lieber da ich als gelernter Maler und Lackierer meine Wohnung fachgerecht renoviere und nicht alles Mögliche mit billigster Baumarkt Pampe überschmiere die oft nicht einmal wischfest ist.
Zudem haben manche Mieter auch die absonderlichsten Mustertapeten oder Effekt/Strukturwandbeläge. Bist Du als Vermieter zufrieden wenn Dein ausziehender Mieter so etwas einfach weiß überstreicht ?
Und bestehst Du darauf das lackiertes Holzwerk wie Fenster, Türen, Fußleisten bei Auszug fachmännisch lackiert werden ?
Bist Du als Vermieter zufrieden wenn Dein ausziehender Mieter so etwas einfach weiß überstreicht ?
Nein, aber Tapeten oder Wandbeläge muss er natürlich wieder entfernen.
Und bestehst Du darauf das lackiertes Holzwerk wie Fenster, Türen, Fußleisten bei Auszug fachmännisch lackiert werden ?
Nein, wenn es noch gut aussieht und die letzte Lackierung noch nicht lange zurückliegt, müsste er da natürlich nichts machen.
Sowas habe ich zum Glück aber auch nicht in meinen Wohnungen bzw. haben neue Wohnungen nur noch selten Holzfenster, da Fenster mit Kunststoffrahmen deutlich pflegeleichter sind.
Ich habe beruflich zahllose Wohnungen renoviert und Du kannst Dir vielleicht nicht vorstellen wie viele Kunststoff Fenster nach Auszug "spezieller" Mieter aussehen. Löcher gebohrt, zerkratzt, mit irgendwelchen Baumarkt Farben übergeschmiert, grauenhaft. Fenster austauschen, in Rechnung stellen dem Assi kannst Du, der ist insolvent. Da kann ich als Fachmann Holzfenster reparieren und bearbeiten das sie aussehen wie neu. Das würde ich bedenken.
Ja, du als Fachmann, aber ich bin keiner und kann das somit nicht.
Abgesehen davon achte ich schon darauf, meine Wohnungen nicht an "Assis" zu vermieten und das ist mir bisher auch weitgehend gelungen.
Man kann sich zwar in jedem Menschen täuschen, aber mit ein bisschen Menschenkenntnis sieht man eigentlich schon, ob jemand ein "Assi" ist oder nicht.
Naja, und notfalls hat man ja immer noch die Kaution, die zwar nicht ausreicht, wenn eine Wohnung komplett saniert werden muss, aber ein bisschen was puffert sie doch ab.
manche Passagen in den Mietverträgen sind rechtlich überholt. die Wohnung muss lediglich besenrein übergeben werden. Nur extreme Farben wie lila , etc müssen übertüncht werden
manche Passagen in den Mietverträgen sind rechtlich überholt.
Das mag ja sein, aber das neue Recht gilt dann nur bei der Neuvermietung.
Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen sich doch darauf verlassen können, dass das, was sie vertraglich vereinbart haben und was zu diesem Zeitpunkt geltendes Recht war, auch gilt.
Das siehst Du völlig falsch. Gewisse Passagen werden immer durch aktuelle Rechtsprechung ersetzt
Aber alles hat auch seine Grenzen. Es kann nicht plötzlich der komplette Mietvertrag auf den Kopf gestellt werden, für den beide Parteien unterschrieben haben.
Und der in meiner Frage genannte Passus ist im Übrigen auch noch in der aktuellen Version des Mustermietvertrags enthalten.
Daran hat sich also nichts geändert.
Ok, und was muss man dann im Falle einer gesetzlichen Neuerung machen? Wieder einen neuen Mietvertrag aufsetzen, der diese beinhaltet?
Richtig und so ist es in meinem Fall ja auch.
Der Mieter hat die Wohnung mit frisch gestrichenen weißen Wänden übernommen und das heißt doch dann, dass er beim Auszug zumindest auch nochmal frisch streichen muss, oder?
Und wenn er das sowieso muss, warum kann er dann nicht eine weiße Farbe verwenden?
Eben und fachgerecht ist es ja nur, wenn man die Spachtelmasse danach nicht mehr sieht.
Wie soll das aber gehen, wenn jetzt z.B. die Wand hellbraun ist, aber die Löcher mit weißer Spachtelmasse verschlossen werden?
Auch kann man nicht nur die Spachtelstelle hellbraun überstreichen, weil man dann trotzdem einen Kontrast zur restlichen Wand sehen würde.
Insofern gibt es doch eigentlich nur die Möglichkeit, weiß zu streichen.
Außer es wären keinerlei Bohrlöcher vorhanden, aber die gibt es fast immer.