Bei gelb über die Ampel, Bußgeldbescheid für Rot?!?

2 Antworten

Zunächstmal müssen Sie fristgerecht Einspruch einlegen, sonst wird das Bußgeld bestandskräftig. Ginge es nur um die 90€ würde ich sagen, das man sich gut überlegen muß ob man dagegen vorgeht, denn es wird wenn Sie verlieren teuerer.

Das geht damit los, das Sie sinnvollerweise einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten sollte.

Im Bußgeldverfahren gilt die Unschuldsvermutung, d.h. die Polizei muß ihre Schuld beweisen und nicht Sie ihre Unschuld. Insoweit sind ihre Chancen gar nicht schlecht. Typische Fragen an den Zeugen der Polzei wäre hier, wie lange die Ampel denn schon rot war, als sie darüber gefahren sind, wie weit der Streifenwagen entfernt war, ob er Sie Sie als Fahrer erkannt hat.

Hier wird ganz klar, warum sie einen Anwalt brauchen, die Frage ist nämlich was Sie sagen. Wenn sie z.B. sagen, es war noch Gelb, geben Sie damit zu, das Sie am Steuer saßen.

da wird es keine Beweise geben.Letzens sah ich auch die Polizei die bei Rot über die ampel gefahren ist