Bei einzug in der Wohnung kein Strom gehabt?

4 Antworten

Hallo,

ich würde an dieser Stelle den Ball erst mal flach halten, und einen Blick in den Hauptverteiler beim Zähler mit den Hauptsicherungen werfen. Wenn der Vormieter rechtzeitig zu seinem Auszug seinen Energieversorgungsvertrag löste, der Vermieter selbst für evtl. von ihm durchgeführte Renovierungsvorhaben in eigener Regie nicht für sich keinen Grundversorgervertrag kurzfristig benötigte, so kann das relativ normal sein. In so einem Fall wären statt der drei Haupt-Schraubsicherungen entsprechend plombierte "Sperrkörper" ( z.B.) direkt im Zählerbereich eingeschraubt.

Ich bin in meinem Leben exakt zwei mal umgezogen seit daheim, und in beiden Wohnungen war zu Anfang kein Strom. In beiden Fällen musste ich für mich selber einen Stromvertrag mit unseren Energieversorgern schließen.

Beim Vermieter könntest Du nur etwas monieren, wenn er ausdrücklich im Vertrag von sich aus Strom als "Inclusivleistung" der Wohnung mit deklariert hätte.

LG

bwhoch2  13.04.2023, 09:42
Wenn der Vormieter rechtzeitig zu seinem Auszug seinen Energieversorgungsvertrag löste, der Vermieter selbst für evtl. von ihm durchgeführte Renovierungsvorhaben in eigener Regie nicht für sich keinen Grundversorgervertrag kurzfristig benötigte, so kann das relativ normal sein.

Nein, das wäre weder relativ noch überhaupt normal. Warum sollte ein Vermieter Anstalten machen, die Grundversorgung abzulehnen? Es geht um ein paar Euro. Da ist der Aufwand für das Abmelden viel zu groß.

Beim Vermieter könntest Du nur etwas monieren, wenn er ausdrücklich im Vertrag von sich aus Strom als "Inclusivleistung" der Wohnung mit deklariert hätte.

Die Versorgung mit Strom ist hier in Deutschland immer eine Inklusivleistung, denn andernfalls würde das bedeuten, dass man Licht mit Kerzen macht und Fernseher mit Batterien betreibt. Besichtigt man eine Wohnung vor Anmietung, erkennt man an diversen Schaltern und an den Drähten, die aus der Decke kommen, dass die Wohnung mit Strom versorgt ist und dann darf man auch erwarten, dass bei der Übernahme der Wohnung Steckdosen und Lichtanschlüsse sofort Strom liefern, bzw. nach Einschalten des entsprechenden Schalters. Da muss nichts eigens im Mietvertrag stehen.

Ggf. kann es für die Bezahlung des Stroms eine besondere Regelung geben.

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die nächste Miete wäre am 1.04.23 fällig die erste war am 31.03.23

Echt jetzt, schon am 1.4. die nächste Miete fällig? Oder meinst Du den 1.5.

Grundsätzlich ist es wohl so, dass Du erst gestern bemerkt hast, dass die Wohnung keinen Strom hat. Also hast Du bis dahin auch keinen gebraucht. Die Nutzung der Wohnung zunächst zum Zweck des Einräumens war Dir also zu 100 % möglich.

Da es auch sonst keine rückwirkende Minderung der Miete gibt, kannst Du erst ab Zustellung der Mängelanzeige die Miete mindern und auch nur dann, wenn es nicht Dein Fehler war, weil Du vielleicht doch einen Schalter übersehen hast. Dein Fehler wäre es auch, wenn Du nicht schon am 1.4. bei der Übernahme der Wohnung das Fehlen von Elektrizität festgestellt hast. In dem Moment hättest Du sofort und persönlich fragen können, was mit Strom ist.

Schau noch mal nach. BlackSoul818 hat Dich schon auf den FI-Schalter aufmerksam gemacht, der ebenfalls verantwortlich sein kann, wenn kein Strom fließt. Gut möglich, dass dieser irgendwann raus geflogen ist, weil die vorherigen Bewohner z. B. beim Abmontieren der Lampen unvorsichtig waren.

Ich kenne es so das man sich beim zuständigen Stromanbieter anmelden muss

Hast du denn überhaupt einen Strom Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen?

mikewe1 
Fragesteller
 12.04.2023, 21:38

Jaa habe ich wird erst gültig ab nächste Woche trotzdem habe ich kein Strom in der Wohnung das kommt automatisch in die Grundversorgung .

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mikewe1 
Fragesteller
 12.04.2023, 21:41

Jaa habe ich wird erst gültig ab nächste Woche trotzdem habe ich kein Strom in der Wohnung das kommt automatisch in die Grundversorgung .

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