Bei dm geklaut - werde ich angezeigt?

Cerra1303  26.11.2021, 14:01

Bist du männlich oder weiblich?

2 Antworten

Hallo,

(Nachfolgende Angaben für Deutschland, wird aber vermutlich nicht so viel anders in Österreich sein...)

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja bereits gemacht.

2. Normalerweise musst du eine Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Das dürften die 100€ gewesen sein - die ich mehr als grenzwertig finde.

3. Normalerweise erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses wäre UNBEDINGT einzuhalten. (Gehst du trotz Hausverbot in den Laden begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.) Wenn du dir aber sicher bist, dass du keins bekommen hast, dann ist der Punkt hinfällig für dich.

Wieso nicht gleich die Polizei gerufen wurde, versteh ich nicht. Vielleicht reicht es DM tatsächlich, die "Fangprämie" einzustreichen und verzichtet auf eine Anzeige - das ist aber nur eine Mutmaßung. Sollte KEINE Anzeige erstattet werden, kannst du die Punkte 4 bis 7 überspringen, ansonsten gehts munter weiter:

4. WENN der Laden (in Person der Ladendetektiv oder der Filialleiter) Anzeige erstattet, wirst du noch einmal zur Vernehmung vorgeladen. Danach geht die Anzeige an die Staatsanwaltschaft.

5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt an dieser Stelle zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht. Ich würde auf "Einstellung des Verfahrens" wetten.

6. Von der Anzeige wird ein Abdruck an das Jugendamt geschickt. Die Mitarbeiter dort können - werden sie aber wohl bei der ersten Mitteilung nicht machen - deinen Eltern anbieten, eins "Hilfsgespräch" zu führen. Mehr passiert beim Ersttäter aber auch schon nicht.

7. Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Du siehst, selbst bei einer Anzeige passiert einem Ersttäter wenig.

Also wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AtlanticOzean 
Fragesteller
 26.11.2021, 14:51

Vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort und dass du dir Zeit genommen hast mir zu schreiben. Ich hoffe echt dass es nicht so schlimm für mich ausfällt und du Recht behältst. Du hast mich echt etwas beruhigt, danke nochmal.

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Dommie1306  26.11.2021, 14:52
@AtlanticOzean

Vertrau mir einfach mal: Nach 15 Jahren Polizeidienst weiß ich, dass die Sache nicht schlimm für dich ausfällt...

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Keine Ahnung wie das Strafrecht in Österreich genau aussieht. In D sind da zunächst einmal 2 Ebenen zu betrachten.

  1. Hausrecht des Geschäfts. Das zieht i.d.R. ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr nach sich und eine Bearbeitugsgebühr, was die in deinem Fall die geforderten 100.- sein dürften. In D liest man in den aushängenden Hinweisen oft einen Mindestbetrag von 50.-
  2. Strafrecht: Hier spielt häufig eine Rolle ob die Ware noch verkaufsfähig ist, also ob ein materieller Schaden entstanden ist, wie hoch der Warenwert war und man schon aktenkundig ist. Je nachdem fällt dann das Strafmaß aus oder man hat Glück, dass bei Ersttäter wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.