Bei dm geklaut - werde ich angezeigt?
Hallo ihr lieben,
Ich (16 J.) habe gestern die größte Dummheit meines Lebens begannen. Ich habe etwas beim dm geklaut... Es war das erste Mal das ich sowas gemacht habe und ich würde auch erwischt, da jemand es über die Überwachungskameras bemerkt hat. Der Ladendetektiv hat mich dann vor dem Laden abgefangen und mich mit ins Büro gekommen. Ich habe insgesamt 3 Sachen mitgehen lassen im Wert von ca 9€. Ich habe dann gesagt, dass ich nur eine Sache genommen habe, weil ich so Angst hatte aber nach und nach habe ich dann auch noch den Rest zugegeben. Das Ding ist, dass mir das ganze super leid tut und ich echt nicht weiß, was mich dazu geritten hat. Ich bereue die Sache unendlich und wünschte ich hätte das nie gemacht.
Daraufhin meinte der unfreundliche Mann, dass er die Polizei ruft, wenn meine Mama nicht sofort kommt und 100€ bezahlt. Er war so ungeduldig und hat mir immer wieder gedroht jetzt die Polizei zu rufen und ich habe ihn auf Knien angefleht auf meine Mama zu warten.
Er hat dann meine Persönlichen aufgenommen und die ganze gestohlene Wahre notiert. Ich habe ihn dann gefragt was das ganze Geschehen für Folgen für mich hat und er meinte, dass wenn meine Mama bezahlt, dann das Ganze für ihn abgeschlossen ist. Meine Mama hat dann bezahlt, Hausverbot habe ich nicht bekommen.
Ich habe Angst, dass ich jetzt noch eine Anzeige bekomme. Ich zerbreche mir jetzt richtig den Kopf darüber. Er hat zwar gesagt, dass der Fall mit dem Zahlen des Geldes für ihn abgeschlossen ist, aber was genau meinte er damit?! Warum hat er meine Personalien aufgenommen?
Bitte hilft mir Leute, ich bin so verzweifelt und fühle mich so elend. Ich meine ich bin ein Verbrecher und Straftäter und das tut mir so leid. Ich bereue es so sehr und werde das nie wieder tun!!
Nur zur Info ich wohne in Österreich
Ich danke euch schonmal für eure Antworten
MfG Celine
Bist du männlich oder weiblich?
Weiblich
2 Antworten
Hallo,
(Nachfolgende Angaben für Deutschland, wird aber vermutlich nicht so viel anders in Österreich sein...)
eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.
Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:
Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.
Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:
1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja bereits gemacht.
2. Normalerweise musst du eine Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Das dürften die 100€ gewesen sein - die ich mehr als grenzwertig finde.
3. Normalerweise erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses wäre UNBEDINGT einzuhalten. (Gehst du trotz Hausverbot in den Laden begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.) Wenn du dir aber sicher bist, dass du keins bekommen hast, dann ist der Punkt hinfällig für dich.
Wieso nicht gleich die Polizei gerufen wurde, versteh ich nicht. Vielleicht reicht es DM tatsächlich, die "Fangprämie" einzustreichen und verzichtet auf eine Anzeige - das ist aber nur eine Mutmaßung. Sollte KEINE Anzeige erstattet werden, kannst du die Punkte 4 bis 7 überspringen, ansonsten gehts munter weiter:
4. WENN der Laden (in Person der Ladendetektiv oder der Filialleiter) Anzeige erstattet, wirst du noch einmal zur Vernehmung vorgeladen. Danach geht die Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt an dieser Stelle zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht. Ich würde auf "Einstellung des Verfahrens" wetten.
6. Von der Anzeige wird ein Abdruck an das Jugendamt geschickt. Die Mitarbeiter dort können - werden sie aber wohl bei der ersten Mitteilung nicht machen - deinen Eltern anbieten, eins "Hilfsgespräch" zu führen. Mehr passiert beim Ersttäter aber auch schon nicht.
7. Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.
Du siehst, selbst bei einer Anzeige passiert einem Ersttäter wenig.
Also wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"
Alles Gute:)
Vertrau mir einfach mal: Nach 15 Jahren Polizeidienst weiß ich, dass die Sache nicht schlimm für dich ausfällt...
Keine Ahnung wie das Strafrecht in Österreich genau aussieht. In D sind da zunächst einmal 2 Ebenen zu betrachten.
- Hausrecht des Geschäfts. Das zieht i.d.R. ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr nach sich und eine Bearbeitugsgebühr, was die in deinem Fall die geforderten 100.- sein dürften. In D liest man in den aushängenden Hinweisen oft einen Mindestbetrag von 50.-
- Strafrecht: Hier spielt häufig eine Rolle ob die Ware noch verkaufsfähig ist, also ob ein materieller Schaden entstanden ist, wie hoch der Warenwert war und man schon aktenkundig ist. Je nachdem fällt dann das Strafmaß aus oder man hat Glück, dass bei Ersttäter wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort und dass du dir Zeit genommen hast mir zu schreiben. Ich hoffe echt dass es nicht so schlimm für mich ausfällt und du Recht behältst. Du hast mich echt etwas beruhigt, danke nochmal.