Bei Bestanden auf ja oder nein?
Hallo,
ich muss gerade ein Bewerbungsbogen ausfüllen und da steht unter anderem die ,,Frage", ob ich mich früher bei der Bundespolizei, dem Zoll usw. schon einmal beworben habe. Ich habe mich letztes Jahr beim Zoll beworben und wurde auch zum schriftlichen Auswahlverfahren eingeladen, welches ich mit 76 Punkten (Bestanden hat man mit 50 Punkten) bestanden habe aber aufgrund der hohen Anzahl der Bestandenen Bewerber wurden die Punkte, um für den weiteren Verfahren zugelassen zu werden, auf 79 erhöht, somit ging es für mich in den Nachrückverfahren aber daraus wurde leider nichts.
So und jetzt zu meiner Frage: Muss ich bei der Frage, ob ich den Eignungsverfahren bestanden habe auf Ja oder Nein drücken, weil ich habe ja nur den schriftlichen Teil bestanden aber wurde für die weiteren Teile, wie schon gesagt, nicht zugelassen.
4 Antworten
Du hast das Auswahlverfahren nicht bestanden, weil du gar nicht alle Teile absolviert hast.
Du könntest also durchaus auch die von dir völlig außer Acht gelassen dritte Möglichkeit "nicht durchgeführt" ankreuzen und ggf mit einer Fußnote erläutern, damit es nicht so klingt, als hättest du abgesagt.
Oder NEIN. JA ist auf keinen Fall richtig!
Es ist ja gar nicht so selten, dass diese magische Punktzahl sich bewegt. In der Regel geht sie nach unten. Trotzdem braucht man zum Bestehen das AC/SI, ggf Sporttest und PÄU.
Gruß S.
Du hast ja nur den schriftlichen Teil bestanden, aber nicht das gesamte Auswahlverfahren, wozu auch der mündliche Teil gehört. Somit hast du das Auswahlverfahren nicht bestanden. An deiner Stelle würde ich also nein ankreuzen.
Hallo mcvlk,
natürlich hast du bestanden. Du warst sogar gut. Leider waren einige eben noch besser. Und bei einer beschränkten Plätzeanzahl werden dann die Plätze nach den Noten verteilt. Somit bekommt man Rechtssicherheit. Das Vorgehen ist normal.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Das Auswahlverfahren hattest du bestanden, weil dafür nur 50 Punkte erreicht werden mußten.