Bei Abstimmungen über welche Themen ist die Fraktionsdisziplin wohl offiziell aufgehoben?

1 Antwort

Da der Fraktionszwang bzw. die Fraktionsdisziplin grundgesetzwidrig ist, spricht niemand öffentlich darüber. Insofern gibt es auch keine schriftliche Regelung dazu, denn diese würden die Parteien und deren Eliten belasten.

Allerdings wird die Fraktionsdisziplin in allen "parteitaktisch unbedeutsameren" Abstimmungen weniger intensiv kontrolliert und geahndet. Wenn es also um Abstimmungen geht, aus denen die jeweilige Partei keinen eigenen Nutzen ziehen kann, dann dürfen die Abgeordneten tatsächlich auch mal ihrem eigenen Gewissen folgen.

Das war beispielsweise - übrigens einer der seltenen "ganz offiziellen" Fälle, in in dem die Fraktionsdisziplin also ganz offiziell aufgehoben wurde - bei der Abstimmung zur Homo-Ehe der Fall.

Jedoch gilt zu bedenken: Wer es bis in die Parlamente geschafft hat, der hat eine lange Ochsentour innerhalb der Partei hinter sich. Und der hat typischerweise auch Karriere-Ziele innerhalb der Partei. Abstimmungen gegen den Willen der Partei-Elite führen jedoch nachweislich zu schweren Karriere-Knicken; nicht selten sogar völlig ins Abseits.

Insofern wahren die Abgeordneten selbst dann die Fraktionsdisziplin, wenn ihre Partei-Eliten ihnen erlauben, ihrem Gewissen folgen zu dürfen: Sie sind bereits "nach dem 'richtigen' Gewissen selektiert".