Behinderung 80 Grad

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo danitom,

das Schwerbehinderten-Recht ist für viele Betroffene ein Buch mit sieben Siegeln und es ist nicht immer einfach, für den Einzelfall auf Anhieb die richtigen Antworten zu finden.

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In diesem Buch bleiben so gut wie keine Fragen offen!

Zum Beispiel auf Seite 134, 135:

Welche Hilfen gibt es bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln?

Hier steht z.B. in Absatz 3 auf Seite 134:

Außerdem reisen Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen >B< im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr kostenlos in der gleichen Klasse wie der Schwerbeinderte.

Die Deutsche Bahn (Seite 135 Absatz 2) informiert über die von Ihr eingeräumten Vergünstigungen umfassend in der Broschüre "Mobil mit Handikap", z.B. auf

www.bahn.de.

Seite 135 letzter Absatz:

Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen >B< reisen im innerdeutschen Flugverkehr mit deutschen Gesellschaften kostenlos.

Einige Fluggesellschaften, z.B. die Lufthansa, räumen schwerbebinderten Personen zum Teil vergünstigte Tarife ein.

So erhalten z.B. Schwerbehinderte für Flugreisen zwischen Deutschland und den USA eine Ermäßigung von 30 Prozent.

Welche Vergünstigungen gibt es noch?

Seite 138 Absatz 3 unten:

Zu vielen Kulturveranstaltungen z.B. Museen, Theater, Konzert, Zoo und Kino erhalten Schwerbehinderte verbilligten oder sogar kostenlosen Eintritt.

Dies gilt zum Teil auch für Begleitpersonen der Schwerbehinderten.

Fazit:

Betroffene tun gut daran, sich über ihre Rechte im eigenen Interesse einen Überblick zu verschaffen.

Es gibt unzählige, von einander abweichende Einzelfälle und Einzelanwendungen.

Im Zweifelsfalle immer bei der betreffenden Institution direkt nachfragen und seinen speziellen Fall schildern.

Oft sind auf der anderen Seite immer noch einfühlsame Menschen am Werk, welche bestrebt sind, humane Hilfestellung zu leisten und auch einmal eine menschliche Ausnahme zuzulassen.

Allein der Versuch ist es doch schon Wert, Verbesserungen zu erreichen.

Von nichts, kommt nichts!

Wenn möglich, immer eine kompetente Führungspersönlichkeit ansprechen, verlangen, da gehen oft viele zuerst verschlossene Türen auf.

Ihnen und Ihrem behinderten Mann alles Gute, bestmögliche Gesundheit und viel Erfolg auf all Ihren Wegen

Beste Grüße

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

Hallo Konrad, danke für Deine ausführlich Antwort. Soweit weiß ich schon Bescheid. Es ist halt nur so, dass mein Mann diverse Male freien Eintritt bekam, obwohl ich die dafür passende Kennung nicht im Ausweis habe. Das hat mich etwas stutzig gemacht. Es hätte ja sein können, dass dies seit neuestem bei 80 Grad Schwerbeschädigung automatisch ist und das unter den Usern jemand ist, dem das auch schon mal passiert ist.. Eine entsprechende Mail habe ich schon an das zuständige Amt geschrieben.

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@danitom

Hallo danitom,

Sie haben Recht:

Da sich in unserem "hochbürokratischen" Land Gesetze und Bestimmungen schneller ändern als einem lieb und recht sein kann tut man gut daran, immer nach dem aktuellsten Stand zu fragen.

Die Wortglauberei und Aufregeung bezüglich Grad der Behinderung (GdB 80) mit oder ohne Prozentangabe ist wohl etwas übertrieben.

Ich denke, jeder Betroffene kann sehr gut abschätzen und beurteilen, was damit eigentlich gemeint ist.

In diesem Sinne, beste Grüße

Konrad

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Der freie Eintritt hängt von dem Betreiber ab.

Bei manchen gibt es für den Behinderten und die Begleitperson freien Eintritt. Bei anderen ist der Behinderte frei und andere wiederum gewähren der Begleitperson freien Eintritt. Am besten nachfragen. Es ist nicht immer aus dem Aushang zu entnehmen.

Ich kann mit meiner Tochter die öffentlichen Verkehrsmittel frei nutzen. Bei Bahnfahrten muss ich nichts zahlen - dafür meine Tochter.

Um den Streit ob "Grad oder Prozente" mal endgültig aus der Welt zu schaffen, hier die Aussage vom Amt für Versorgung vom 05.09.2011:

  1. Die richtige gesetzliche Bezeichnung ist "Grad".

  2. Die allgemeine Ausdrucksweise sind "Prozente", was zwar rechtliche nicht richtig ist, aber auch akzeptiert wird.

Welcher Streit? Letzendlich ist es doch Egal wie sich das nennt

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@Anton96

Für die, die hier schon gelöscht wurden und vielleicht doch nochmal reinschauen.

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Hallo liebe Mitmenschen,

beim Lesen so mancher Passagen hier zu dieser Frage von danitom bekommt man buchstäblich eine Gänsehaut!

Man fragt sich unwillkürlich, warum manche Zeitgenossen hier Ihren Frust ablassen und eine derart aggressive Wortwahl an den Tag legen .

Ist es nicht genug, wenn die ohnehin schwerbehinderten Menschen in Ihrem Alltag und in Ihrer Beweglichkeit teils massiv eingeschränkt und auf Erleichterungen angewiesen sind.

Wohl dem, der noch ohne fremde Hilfe zurecht kommt.

Mehr menschliche und vor allen Dingen sachliche Formulierung wäre sehr wünschenswert und angebracht.

In diesem Sinne allen vernünftigen Leuten eine frustfreie Woche

Beste Grüße

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

ich würde das alles nicht so eng sehen, Es gab da eine Beitrag von mir, bei dem ich gerne zugeben, das der erste Satz vieleich etwas Missverständlich war. Ansonsten frage ich mich ernsthaft welche Beitrag bei dir Gänsehaut verursacht. ;-)

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@Anton96

Hallo Anton96,

wir sollten hier grundsätzlich sachliche Argumente und keineswegs arrogante, polemische Attacken, welche manchmal schon an persönliche Beleidigung grenzen, austauschen.

Wir haben es hier bei diesen Themen unter anderem mit vom Schicksal geprüften Mitmenschen zu tun und der Umgang mit diesen Menschen gebietet ein hohes Maß an zwischenmenschlichem Respekt!

Ein bischen mehr Fingerspitzengefühl wäre also durchaus angebracht!

In diesem Sinne beste Grüße und alles Gute

Konrad

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@Konrad Huber

Nun ja, ich glaube kaum das man Menschen mit Behinderung in Watte packen muss, hier wurde eine ganz normale Frage gestellt, die auch beantwortet wurde.

Die einfachste aber korrekte Antwort auf die Frage wäre im übringen ein schlichtes Nein gewesen. ;-)

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Ich glaube nicht das du bei 80% GdB in deinem Ausweis das merkmal mit Begleitung stehen hast, daher hat deine Begleitung keinen freien Eintritt, sondern nur du kannst die Vergünstigungen die der Veranstallter dir bittet nutzen.

Habe ich ja auch nicht, daher bin ich etwas verunsichert, weil es eben schon einige Male der Fall war, dass mein Mann keinen Eintritt bezahlen musste.

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@danitom

Was du genau an Vergünstigungen bekommst entscheidet der Veranstallter bzw der Betreiber. Es gibt leider keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergünstigungen. Es gibt z.B. Freizeitparks da hat ein Rollstuhlfahrer freien Eintritt und bei anderen gibt es gerade mal 5€ Ermäßigung. In meinen Augen muss man sehr genau zwischen gesetzlich verankerten Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen auf der einen und freiwillige Vergünstigungen auf der anderen Seite unterscheiden.

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