Befreiung Versicherungspflicht? Beamter Studium?
Folgendes Dilemma.
Man ist Beamter und privat krankenversichert mit einem Anspruch auf Beihilfe.
Ab dem 01.09.24 wird ein berufsbegleitendes Studium an einer privaten (staatlich anerkannt) Hochschule aufgenommen.
Bedeutet: man bleibt Beamter und arbeitet weiterhin und nebenher studiert man in seiner Freizeit.
Für die Hochschule musste man (bei irgendeiner gesetzlichen Krankenversicherung) die Befreiung aus der Versicherungspflicht beantragen , da denen das elektronisch übermittelt werden muss von der gesetzlichen Krankenkasse.
Was passiert, wenn man seinen Beamtenstatus irgendwann aufgibt bzw. aufgeben möchte und immer noch studiert? Man kann ja dann nicht in die gesetzliche Krankenkasse, weil man ja sich hat befreien lassen? Wie verhält sich das für einen Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer nicht versichert werden kann?
Kennt sich bei dem Thema jemand aus? Das ist so spezifisch, online gibts dazu gar nichts.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
1 Antwort
Als Beamter ist man in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dies bleibt auch bestehen, wenn man parallel zu der Beamtentätigkeit ein Studium aufnimmt, bei dem man ohne Versicherungsfreiheit dann eben versicherungspflichtig werden würde (§ 6 Abs. 3 SGB V).
D.h. die Versicherungsfreiheit aufgrund des Beamtenverhältnisses verdrängt die Versicherungspflicht als Student. Demnach bräuchte es eigentlich gar keiner Befreiung von der Versicherungspflicht, da gar keine Versicherungspflicht besteht.
Wenn man das Beamtenverhältnis aufgibt und weiter studiert, kann unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Versicherungspflicht eintreten. Wenn Versicherungspflicht als Student eintritt, hat man die Möglichkeit
- sich in der GKV zu versichern, oder
- sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um weiterhin in der PKV versichert zu sein.
Sobald man als Arbeitnehmer eine Beschäftigung aufnimmt, die nicht versicherungsfrei i.S.v. § 6 Abs. 1 SGB V ist, kann (eigentlich muss) man sich in der GKV versichern.