Befreiung Versicherungspflicht? Beamter Studium?

1 Antwort

Als Beamter ist man in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dies bleibt auch bestehen, wenn man parallel zu der Beamtentätigkeit ein Studium aufnimmt, bei dem man ohne Versicherungsfreiheit dann eben versicherungspflichtig werden würde (§ 6 Abs. 3 SGB V).

D.h. die Versicherungsfreiheit aufgrund des Beamtenverhältnisses verdrängt die Versicherungspflicht als Student. Demnach bräuchte es eigentlich gar keiner Befreiung von der Versicherungspflicht, da gar keine Versicherungspflicht besteht.

Wenn man das Beamtenverhältnis aufgibt und weiter studiert, kann unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Versicherungspflicht eintreten. Wenn Versicherungspflicht als Student eintritt, hat man die Möglichkeit

  • sich in der GKV zu versichern, oder
  • sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um weiterhin in der PKV versichert zu sein.

Sobald man als Arbeitnehmer eine Beschäftigung aufnimmt, die nicht versicherungsfrei i.S.v. § 6 Abs. 1 SGB V ist, kann (eigentlich muss) man sich in der GKV versichern.


Lili0603 
Fragesteller
 10.05.2024, 23:20

Danke!

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