Beckomme ich eine strafe?

5 Antworten

Wenn du da erwischt wirst musst du natürlich den Saal verlassen und bekommst ggf. sogar ein Hausverbot. Denn durch Aktion schleicht du unerlaub in einen anderen Film und er ist auch noch in einer Alterfreigabe der für dich laut FSK nicht geeigent ist. Denn das Kino würde sehr großen Ärger beommen, wenn das Kino und die Kinobesucher Kontrolliert werden und dann welche im Saal sind die da nicht reindürfen. Und das dürfte locker eine 5 stellige Zahl sein die das Kino dann wegen dem einen Besucher zahlen müssten. Deswegen müssen sie Kontrollieren auch, wenn sie es nicht immer richtig machen.

Aber gerade bei Filmen bei denen sie damit rechnen das jüngere reinwollen, wird verstärkt Kontrolliert.

Woher ich das weiß:Hobby – Großer Horrorfilm Fan

Probiere es aus und du wirst sehen was kommt.

Du wirst rausgeschmissen?

Dein Eintrittsgeld ist weg?

Hausverbot?

Irgendetwas davon wird dich sicher erwarten. Und ich gehe davon aus, das die gerade bei Online verkauften Karten genauer hinschauen. So ein Kinobetreiber ist ja auch nicht doof.

Werfen wir mal kurz ein Blick auf die Regeln:

Die FSK 18 und FSK 16 Angabe ist zwingend vom Kinobetreiber einzuhalten. Bei Verstoß kostet dem das richtig Schotter. Und wir sprechen hier nicht von 1000€ oder so. Das geht in die zig tausende.

Deswegen wird der dafür sorgen das dies nicht passiert und die Ausweise bei der Jugend kontrollieren.

Du kommst erst gar nicht in den Film und hast umsonst bezahlt

ja, sonst wäre die altersbeschränkung ja sinnlos. es könnte dich eine geldstrafe, verweise oder andere rechtliche maßnahmen erwarten.

DerCaveman  19.10.2023, 03:16
es könnte dich eine geldstrafe, verweise oder andere rechtliche maßnahmen erwarten

Nein, der Minderjaehrige macht sich damit nicht strafbar und begeht auch keine Ordnungswidrigkeit.

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Spätestens bei der Einlasskonttolle fällt es auf. Du wirst als erst gar nicht in den Saal kommen.