Autokennzeichen Sticker verboten?

4 Antworten

Tatbestandsnummer 810618:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.
§ 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179b BKat
65,00€

Ja, leider ist es auch verboten.
Ganz einfach herunter gebrochen ist ein Kennzeichen ein amtliches Dokument. Jede Manipulation daran strafbar, auch wenn es den Sinn des Kennzeichens nicht verändert.

Oft wird darüber hinweg gesehen, aber genauso oft werden deswegen auch Bußgelder verteilt. Besonders, wenn man sich in einer polizeilichen Maßnahme nicht sonderlich kooperativ verhält. Da nimmt man dann sowas gerne mit rein und das bedeutet am Ende sehr viel Ärger, den keiner braucht.

Beste Grüße

Die blaue Farbe ist vorgegeben und somit ist es nicht erlaubt

Leider ja. Die Kennzeichen müssen genau so aussehen, wie sie aussehen.