Autokauf im kundenauftrag?
Guten Tag, ich habe mir einen Auto bei einem Händler gekauft. Ich wurde auf das Auto über mobile.de und über seine Website auf das Auto aufmerksam. Das Auto hatte Kennzeichen drauf mit dem Logo seines Autohauses und ein Garantie Schild hängen. Es stand auf seinem Autohausgelände. Das Geld habe ich auf sein firmenkonto überwiesen und das Auto mitgenommen. Nach nichtmal 3 Monaten erlitt das Auto einen Motorschaden. Jetzt wollte ich von meiner Gewährleistung Gebrauch machen und jetzt sagt der Händler das war ein vermittlungsgeschäfft und ich würde nichts von ihm bekommen. Vor seiner krigligen Unterschrift hat er ein kleines i.a geschrieben was ich nicht gesehen habe weil es aussieht wie eine Unterschrift. Das Auto hat er für sich selber importiert, 1.5monate auf seine frau zugelassen um dann das Auto im Auftrag über das Autohaus zu verkaufen. Er hat die kaufabwicklung vom Anfang bis Ende mit mir durchgeführt, dass das Auto im kundenauftrag verkauft wird war nie die Rede. Im Kaufvertrag steht nur ein kleines i.a vor seiner Unterschrift. Als Verkäufer steht sein Name und Adresse seines Autohauses drin. Sieht es nicht aus wie ein Umgehungssgeschäfft und seine Frau als Strohmann ?
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Da i. A. vor der Unterschrift hat nichts zu bedeuten bzw. unzureichend.
Ich unterschreiben in meiner Firma auch alles mit i. A. Denn ich handele im Auftrag meiner Vorgesetzten. Das i. A. ist also kein klarer oder deutlicher Hinweis, das der Händler im Auftrag einer Privatperson gehandelt hat.
Was steht also im Kaufvertrag oder im Angebot zum PKW?
1. Hat der Händler nicht klar darauf hingewiesen, dass er den Wagen nur vermittelt, dann dürftest du als Käufer davon ausgehen, dass der Händler in verkauft und folglich hast du Gewährleistungen beim Händler.
2. Steht im Kaufvertrag (den du vor Unterschrift hoffentlich gelesen hast) überhaupt, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird?
Wenn nein: Dann hast du in jedem Fall Gewährleistung. Entweder beim eigentlichen Verkäufer (die Frau des Händlers) oder eben beim Händler.
Wenn ja: wenn 1. gilt wäre es egal. Den ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Die Klausel wäre unwirksam und du hattest das auch nicht hinterfragen müssen. Wurde hingegen deutlich gemacht, dass der Händler nicht der Verkäufer ist, dann hattest du keine Gewährleistung.
Akso: Was steht im Kaufvertrag und ggf. auch den Unterlagen mit denen das Auto beworben wurde?
Wenn da alles für dich spricht, dann solltest du dich selbstbewusst vor dem Händler stellen und dein Recht einfordern. Blockt der ab, würde ich sofort kehrt machen und sagen "Wie sie wollen, dann sehen wir uns vor Gericht. Und wenn neben den Kosten für meinen Schaden ihnen auch noch zusätzlich eine Verurteilung wegen Betrugs droht, dann ist das ihr Pech. Ich wollte mich hier und jetzt ja mit ihnen einigen. Guten Tag."
Hast du die Anzeigennummer noch (E-Mail Verkehr?) oder ander Infos, mit der man sie auffinden kann? Ich meine mobile.de speichert die Anzeigen noch eine Zeit lang nachdem sie rausgenommen wurden und könnten diecdir noch als PDF zuschicken.
Auch ohne sehe ich deine Chancen als ziemlich gut an. Allein schon ein selbstbewusstes auftreten beim Händler könnte ihn schon einknicken lassen. Ansonsten wird dich ein Anwalt gerne beraten.
Du solltest dir noch darüber klar werden, was du willst: Reparatur (Verkäufer hat erstmal das Recht auf Nachbesserung) oder Preisnachlass oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist Betrug im Spiel kann auch evtl. unabhängig vom Gewährleistungsthema vom Kaufvertrag zurück getreten werden. Kommt aber wie gesagt darauf an, was du willst.
Am liebsten würde ich vom Verkauf zurücktreten. Ich habe den link noch von seiner Anzeige auf mobile
Ganz klarer Fall.
Der Händler steht in der Gewährleistung.
Lass dich auf keine Diskussionen ein. Kontaktiere notfalls einen Anwalt.
Das werde ich tun, siehst du das ganz eindeutig? Ich bin sehr beunruhigt
Absolut!
Als Verkäufer steht er selbst im Vertrag. Mit der Adresse des Autohauses. Das ist der entscheidende Punkt. Somit ist er als Gewerbetreibender der Verkäufer.
Bei einem Verkauf im Kundenauftrag müsste als Verkäufer eine andere Person im Vertrag stehen. Weiter müsste im Vertrag klar und deutlich benannt werden, dass das Autohaus nicht der Verkäufer ist, sondern nur Vermittler.
Vielen Dank, ich werde da anwaltlich hinterhergehen. Ich könnte doch vom Kaufvertrag zurücktreten und eventuell Schadensersatz anfordern weil ich extra eine Garage mieten muss seit einem halben Jahr damit das Auto drinne steht und ich mir ein neues kaufen musste?
Das würde ich nicht voreilig machen.
Wenn du schon zum Anwalt gehst, lass dich dort umfassend beraten, bevor du diesen Schritt gehst.
Sieht es nicht aus wie ein Umgehungssgeschäfft und seine Frau als Strohmann ?
Doch, es sieht so aus. Ich denke, da hast du gute Karten im Streitfall.
Ich habe gegoogelt was ein umgehungsgeschäfft ausmacht und ganz viel e Punkte waren genau wie bei mir. Danke für deine Antwort
ich denke vor gericht hast du sehr gute chancen.
In der mobile.de Anzeige stand Händler aber die Anzeige habe ich leider nicht mehr.