Autokauf im kundenauftrag?

4 Antworten

Da i. A. vor der Unterschrift hat nichts zu bedeuten bzw. unzureichend.

Ich unterschreiben in meiner Firma auch alles mit i. A. Denn ich handele im Auftrag meiner Vorgesetzten. Das i. A. ist also kein klarer oder deutlicher Hinweis, das der Händler im Auftrag einer Privatperson gehandelt hat.

Was steht also im Kaufvertrag oder im Angebot zum PKW?

1. Hat der Händler nicht klar darauf hingewiesen, dass er den Wagen nur vermittelt, dann dürftest du als Käufer davon ausgehen, dass der Händler in verkauft und folglich hast du Gewährleistungen beim Händler.

2. Steht im Kaufvertrag (den du vor Unterschrift hoffentlich gelesen hast) überhaupt, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird?

Wenn nein: Dann hast du in jedem Fall Gewährleistung. Entweder beim eigentlichen Verkäufer (die Frau des Händlers) oder eben beim Händler.

Wenn ja: wenn 1. gilt wäre es egal. Den ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Die Klausel wäre unwirksam und du hattest das auch nicht hinterfragen müssen. Wurde hingegen deutlich gemacht, dass der Händler nicht der Verkäufer ist, dann hattest du keine Gewährleistung.

Akso: Was steht im Kaufvertrag und ggf. auch den Unterlagen mit denen das Auto beworben wurde?

Wenn da alles für dich spricht, dann solltest du dich selbstbewusst vor dem Händler stellen und dein Recht einfordern. Blockt der ab, würde ich sofort kehrt machen und sagen "Wie sie wollen, dann sehen wir uns vor Gericht. Und wenn neben den Kosten für meinen Schaden ihnen auch noch zusätzlich eine Verurteilung wegen Betrugs droht, dann ist das ihr Pech. Ich wollte mich hier und jetzt ja mit ihnen einigen. Guten Tag."


Saki2002877 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 12:06

In der mobile.de Anzeige stand Händler aber die Anzeige habe ich leider nicht mehr.

Callidus89  08.05.2025, 12:22
@Saki2002877

Hast du die Anzeigennummer noch (E-Mail Verkehr?) oder ander Infos, mit der man sie auffinden kann? Ich meine mobile.de speichert die Anzeigen noch eine Zeit lang nachdem sie rausgenommen wurden und könnten diecdir noch als PDF zuschicken.

Auch ohne sehe ich deine Chancen als ziemlich gut an. Allein schon ein selbstbewusstes auftreten beim Händler könnte ihn schon einknicken lassen. Ansonsten wird dich ein Anwalt gerne beraten.

Du solltest dir noch darüber klar werden, was du willst: Reparatur (Verkäufer hat erstmal das Recht auf Nachbesserung) oder Preisnachlass oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist Betrug im Spiel kann auch evtl. unabhängig vom Gewährleistungsthema vom Kaufvertrag zurück getreten werden. Kommt aber wie gesagt darauf an, was du willst.

Saki2002877 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 12:40
@Callidus89

Am liebsten würde ich vom Verkauf zurücktreten. Ich habe den link noch von seiner Anzeige auf mobile

Saki2002877 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 12:02

Vielen Dank für ihre Antwort

Ganz klarer Fall.

Der Händler steht in der Gewährleistung.

Lass dich auf keine Diskussionen ein. Kontaktiere notfalls einen Anwalt.


Saki2002877 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 11:27

Das werde ich tun, siehst du das ganz eindeutig? Ich bin sehr beunruhigt

Interesierter  08.05.2025, 11:34
@Saki2002877

Absolut!

Als Verkäufer steht er selbst im Vertrag. Mit der Adresse des Autohauses. Das ist der entscheidende Punkt. Somit ist er als Gewerbetreibender der Verkäufer.

Bei einem Verkauf im Kundenauftrag müsste als Verkäufer eine andere Person im Vertrag stehen. Weiter müsste im Vertrag klar und deutlich benannt werden, dass das Autohaus nicht der Verkäufer ist, sondern nur Vermittler.

Saki2002877 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 11:37
@Interesierter

Vielen Dank, ich werde da anwaltlich hinterhergehen. Ich könnte doch vom Kaufvertrag zurücktreten und eventuell Schadensersatz anfordern weil ich extra eine Garage mieten muss seit einem halben Jahr damit das Auto drinne steht und ich mir ein neues kaufen musste?

Interesierter  08.05.2025, 11:43
@Saki2002877

Das würde ich nicht voreilig machen.

Wenn du schon zum Anwalt gehst, lass dich dort umfassend beraten, bevor du diesen Schritt gehst.

Sieht es nicht aus wie ein Umgehungssgeschäfft und seine Frau als Strohmann ?

Doch, es sieht so aus. Ich denke, da hast du gute Karten im Streitfall.


Saki2002877 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 11:24

Ich habe gegoogelt was ein umgehungsgeschäfft ausmacht und ganz viel e Punkte waren genau wie bei mir. Danke für deine Antwort

ich denke vor gericht hast du sehr gute chancen.