Autohaus garantie ab wann verfällt?

3 Antworten

Garantie muss gar nicht gegeben werden, das Autohaus kann bei gebrauchten Fahrzeugen die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken. Wenn du etwas am Auto machst und dadurch oder daran etwas kaputt geht dann ist da Ansicht mehr Teil der Gewährleistung.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, und darf nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung von einem Jahr verwechselt werden.

Im ersten halben Jahr haftet der Händler für alle auftretenden Fehler, außer natürlich Verschleißteile. Im zweiten Halbjahr gilt die Beweislastumkehr. Dann muß der Käufer beweisen, das der Fehler bereits bei Kauf des Fahrzeuges vorhanden war.

Nein, wenn du aber in der Garantiezeit etwas selber machst und das geht dann kaputt, hast du darauf keine Garantie